Die Regierung schickt die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» in eine erneute Vernehmlassung. Darin schlägt sie ein umfassendes Massnahmenpaket vor, mit dem Kinder in den ersten Lebensjahren stärker gefördert werden sollen. Damit soll Kindern und ihren Eltern ein gelingender Schulstart ermöglicht und die Schulen entlastet werden.
Die Sammelvorlage EPAFF prüft im Auftrag des Kantonsrates, wie sich Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirkungsvoll fördern lassen. Hintergrund ist unter anderem, dass Schulen beim Eintritt von Kindern häufig mit fehlenden sozialen, sprachlichen oder weiteren Kompetenzen konfrontiert sind.
Die damit verbundenen Herausforderungen betreffen nicht nur die Kinder selbst, sondern belasten das ganze System «Schule und Kindergarten». Zudem ist die Zeit vor Schulbeginn für die Entwicklung des Kindes sehr wertvoll. In dieser Phase werden zentrale Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Beim Schuleintritt ist bereits wichtige Zeit zur Förderung verstrichen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Förderung von kleinen Kindern im Kanton weiter zu stärken, schlägt die Regierung ein umfassendes Massnahmenpaket vor. Dieses besteht aus den folgenden vier Elementen:
– Eine Angebotspflicht für Gemeinden für ein bedarfsgerechtes, ganzheitliches und qualitativ adäquates Angebot der frühen Förderung;
– eine Konzeptpflicht für die Gemeinden zur Förderung der ganzheitlichen Betrachtung, der Vernetzung sowie der Abstimmung der Angebote innerhalb der Gemeinden;
– eine obligatorische Entwicklungsstanderhebung (motorisch, sprachlich, emotional, sozial und kognitiv) für alle im Kanton wohnhaften Kinder im dritten Lebensjahr;
– Besuchsempfehlungen bzw. (optionale) Besuchsobligatorien für Angebote der frühen Förderung auf Basis der Entwicklungsstanderhebung.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit dem Massnahmenpaket der Bereich der frühen Förderung wirksam weiterentwickelt und die sprachlichen, sozialen, motorischen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder im Kanton St.Gallen nachhaltig verbessert werden können – gerade auch im Hinblick auf das Gelingen des Schulstarts.
Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» ist vom 23. Mai 2025 bis am 31. August 2025 in einer zweiten Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar.
Seit dem Jahr 2015 verfolgt der Kanton St.Gallen eine von Kanton, Gemeinden und Fachorganisationen getragene Strategie zur frühen Förderung. Die Strategie fördert Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten. Zu den Angeboten zählen zum Beispiel Mütter- und Väterberatungen, Familienzentren oder Kindertagesstätten. Mit der Strategie trägt der Kanton zur Einhaltung und Stärkung der Kinderrechte bei. Gleichzeitig stärkt er seine Position als attraktiver Wohnkanton für Familien mit kleinen Kindern.
Die Sammelvorlage EPAFF war vom 15. März 2024 bis 30. Juni 2024 in einer ersten Vernehmlassung. Dabei hat sich gezeigt, dass ein grosser Teil der politischen Parteien neben einer stärkeren Verbindlichkeit für die Gemeinden im Bereich der frühen Förderung auch mehr Verbindlichkeit für Familien fordert. Mit der obligatorischen Entwicklungsstanderhebung sowie den Besuchsempfehlungen und der Möglichkeit, bestimmte Förderangebote verbindlich zu machen (sogenannte Besuchsobligatorien), wurden zwei neue Massnahmen in die Vorlage aufgenommen. Aufgrund dieser substanziellen Anpassungen, wird erneut eine Vernehmlassung durchgeführt.