Der Kantonsrat beauftragte die Regierung mittels Motion, eine Botschaft zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zu erarbeiten. Diese soll es den Gemeinden ermöglichen, Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen Wohnraum als Sachleistung zuzuweisen. Die Regierung ist dem Auftrag nachgekommen und hat dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zugeleitet. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat nun Eintreten auf einen angepassten Entwurf und sieht zwei Aufträge vor.
Im Jahr 2021 hiess der Kantonsrat die Motion 42.21.26 «Zuweisung Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge» gut. Er erteilte damit der Regierung den Auftrag, das Sozialhilfegesetz so zu ändern, dass die Gemeinden Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen, die Sozialhilfe beziehen, Wohnungen zuweisen können und nicht die entsprechenden finanziellen Mittel via Sozialhilfe auszahlen müssen. Die Motion wurde damit begründet, dass in einigen Gemeinden des Kantons St.Gallen neben einer Konzentration von vorläufig aufgenommenen Personen auch eine grössere Gemeinschaft von anerkannten Flüchtlingen aus dem gleichen Herkunftsland entstanden ist. Dies erschwere die Integration dieser Personen. Indem den Betroffenen direkt eine Wohnung zugewiesen wird, soll verhindert werden, dass sie eigenständig auf dem Immobilienmarkt einen Wohnort suchen – die Gemeinden können damit den Wohnort der Personen bestimmen.
Unter dem Vorsitz von Ivan Louis, Nesslau, hat die Kommission die Vorlage zum Nachtrag des Sozialhilfegesetzes beraten. Sie sieht eine Präzisierung des Gesetzes vor, nämlich für Ausnahmefälle, in denen zwei Gemeinden sich darauf verständigen, dass für eine Person mit Flüchtlingseigenschaft ein Wohnortwechsel sinnvoll ist. Zudem spricht sich die Kommission dafür aus, dass Flüchtlinge mit Landesverweisung von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden und ausschliesslich Nothilfe erhalten. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab, weil sie Bedenken hat, dass sie gegen Bundes- und Völkerrecht verstossen könnte. Zu dieser Rechtsfrage lagen der Kommission zwei Gutachten vor.
Die Kommission möchte die Regierung beauftragen zu prüfen, wie eine ausgeglichene Verteilung von Flüchtlingen über den ganzen Kanton erreicht werden könnte – heute erfolgt dies im Rahmen einer Verordnungsbestimmung und einer entsprechenden Umsetzung seitens des Trägervereins Integrationsprojekte St.Gallen (TISG). Zudem soll geprüft werden, wie der Informationsaustausch zwischen dem kantonalen Migrationsamt und den zuständigen kommunalen Stellen insbesondere zu Vorstrafen von Flüchtlingen und allfälligen Risiken verbessert werden kann.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.25.03 zu finden.