Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 30.04.2025 10:00 im Bereich Allgemein
Man sieht eine Luftaufnahme von Wattwil.

Die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrats möchten mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes den innerkantonalen Finanzausgleich anpassen. Der soziodemographische Sonderlastenausgleich soll damit optimiert werden. Zudem soll die Stadt St.Gallen in den nächsten vier Jahren mehr Mittel für die Leistungen als Kantonshauptstadt erhalten. Die Vorlage hat zum Ziel, eine faire Ausgangslage für alle Gemeinden zu schaffen – und so den Kanton als Ganzes zu stärken.

Am 18. Mai 2025 stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz ab. Die Vorlage wurde von Kanton und Gemeinden zusammen erarbeitet und von der Regierung und einer Mehrheit des Kantonsrates gutgeheissen. Eine Minderheit des Kantonsrates lehnte insbesondere die befristete Erhöhung des Ausgleichsbeitrags für die Stadt St.Gallen ab und ergriff daher das Ratsreferendum.

Rolf Huber, Präsident des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP), steht hinter der Vorlage: «Die Anpassungen schaffen insgesamt eine faire Ausgangslage im Standortwettbewerb. Aus Sicht der Gemeinden ist dies ein gut austarierter Kompromiss».

Sonderlasten ausgleichen, Zentrumslasten abgelten

Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich unterstützt der Kanton Gemeinden mit geringerer Steuerkraft und Gemeinden mit überdurchschnittlichen finanziellen Belastungen. Er wendet dafür jährlich rund 230 Millionen Franken auf. Die Wirksamkeit des innerkantonalen Finanzausgleichs wurde aufgrund eines Gutachtens bestätigt.

Mit dem V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz soll der innerkantonale Finanzausgleich daher nur punktuell im Rahmen zweier Sonderlastenausgleiche angepasst werden:

–   Anpassung des Beitragssatzes der Minderlasten beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich: Der Kanton gleicht heute Sonderlasten in diesem Bereich mit 60 Prozent aus, während er Minderlasten mit 20 Prozent oder gar nicht berücksichtigt. Neu soll der Beitragssatz für Sonder- und Minderlasten durchgehend 60 Prozent betragen.

–   Berücksichtigung «AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige» im soziodemographischen Sonderlastenausgleich: Diese Beiträge werden aufgrund einer Gesetzesanpassung heute von den politischen Gemeinden und nicht mehr vom Kanton finanziert. Diese Aufwendungen sollen neu bei der Bemessung des Sonderlastenausgleichs berücksichtigt werden.

–   Temporäre Erhöhung Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen um jährlich 3,7 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2028: Damit werden Leistungen der Stadt für die Bevölkerung der übrigen Gemeinden abgegolten. Die Stadt trägt gemäss der neuesten Ecoplan-Studie Nettozentrumslasten von knapp 28,5 Millionen Franken. Vom Kanton erhält die Stadt aktuell einen Beitrag von 17 Millionen Franken. 11 Millionen Franken bleiben ungedeckt und müssen von der Stadt finanziert werden. Als Bedingung für die höheren Beiträge des Kantons sollen gemäss Auftrag des Kantonsrates Fragen der Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie eine Synergien-Nutzung zwischen Kantons- und Stadtpolizei geprüft werden.

 

Starker Kanton mit starker Kantonshauptstadt

Die Anpassungen dieser Sonderlasten-Gefässe erfolgen unabhängig voneinander, denn die Beiträge im Rahmen des innerkantonalen Finanzausgleichs gehen im Kanton St.Gallen – anders als in den meisten anderen Kantonen – vollumfänglich zulasten des Kantonshaushaltes. Somit finanziert der Kanton auch die temporär höheren Beiträge an die Stadt St.Gallen. Die drei Anpassungen am Finanzausgleich führen zu jährlichen Kosten von 1,3 bis 1,9 Millionen Franken.

Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin des Departements des Innern, erklärt:

«Das ist eine gute Investition. Unser Kanton ist geprägt durch die Vielfalt seiner Regionen, Städten und Gemeinden. Ein starker Kanton braucht auch eine starke Kantonshauptstadt, um national und international zu mitzuhalten.»

Die zusätzlichen Mittel an die Kantonshauptstadt tangieren die anderen Gemeinden nicht und führen dort zu keiner Steuererhöhung.

Informationen zur Vorlage sind unter www.abstimmungen.sg.ch zu finden.