Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 30.04.2025 09:30 im Bereich Allgemein
Man sieht eine Innenansicht einer Kita.

Kanton und Gemeinden haben in den letzten Jahren wichtige Schritte zur Ver-besserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt. Die finanzielle Un-terstützung für die Eltern fällt je nach Wohnort jedoch sehr unterschiedlich aus. Deshalb soll neu ein kantonal einheitliches Vergünstigungssystem zum Einsatz kommen. Die vorberatende Kommission begrüsst diesen Wechsel des Systems und beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.

Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen sollen neu einheitlichere Vergünstigungen für die Kinderbetreuung erhalten. Dazu müssen sie ein anerkanntes Betreuungsangebot innerhalb oder ausserhalb des Kantons innerhalb der Schweiz nutzen und gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten (Alleinerziehende: 20 Prozent).

Das kantonale Vergünstigungssystem basiert auf einer einkommens- und vermögensabhängigen Grundvergünstigung. Für die Beiträge stehen je Jahr 20 Millionen Franken zur Verfügung, woran sich Kanton und Gemeinden mit je 10 Millionen Franken beteiligen. Darüber hinaus kann jede Gemeinde diese kantonal einheitliche Grundvergünstigung für die eigene Bevölkerung mit einer kommunalen Zusatzvergünstigung aufstocken. Der Kanton richtet bereits heute Beiträge im Umfang von 10 Mio. Franken an die Gemeinden aus; das aktuelle System der Verteilung führt aber bei den Eltern innerhalb des Kantons zu Ungleichbehandlungen.

Kommission begrüsst vereinheitlichte Vergünstigungen für Kinderbetreuung

Unter dem Präsidium von Jens Jäger, Bad Ragaz, hat die vorberatende Kommission die Vorlage beraten. Die Kommission hat sich von zwei Vertreterinnen eines kommunalen Betreuungsangebots über die aktuellen Herausforderungen in der Praxis unter dem geltenden System informieren lassen. Die Kommission begrüsst den Systemwechsel für die Vergünstigungen von Kinderbetreuungen und das damit verfolgte Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie hebt dabei die hälftige Finanzierung der Beiträge durch Kanton und Gemeinden hervor, betont aber gleichzeitig, dass die Gemeinden für die eigene Bevölkerung noch einen Schritt weiter gehen sollen.

Die Kommission hat im Weiteren verschiedene Varianten zur Ausgestaltung der kantonalen Vorgaben für die Vergünstigungen diskutiert. Sie hat den Mindestbeschäftigungsgrad der Erziehungsberechtigten in Bezug auf dessen Überprüfbarkeit und des daraus generierten Aufwands kritisch hinterfragt. Letztlich hat sich die Kommission mit Blick auf die Signalwirkung aber für die Beibehaltung des vorgesehenen Mindestbeschäftigungsgrad entschieden, da mit der Vergünstigung der Kinderbetreuung in erster Linie die Erwerbsarbeit ermöglicht werden soll.

Zudem hat sich die Kommission mit verschiedenen Möglichkeiten auseinandergesetzt, die weitere Anreize für höhere Arbeitspensen schaffen könnten. Sie verzichtet vorerst aber auf weitergehende Anträge und will zuerst die Wirkungen des Systemwechsels abwarten. Teil des neuen Fördersystems ist auch eine einheitliche digitale Plattform für die Ausrichtung der Beiträge.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und der Antrag der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 22.25.02 zu finden.