Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 08.03.2024 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Mensch mit Behinderung

Das Departement des Innern erstellt alle fünf Jahre einen Wirkungsbericht Behindertenpolitik. Dieser untersucht, ob das Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung die gewünschte Wirkung entfalten kann. Der aktuelle Bericht zeigt auf, dass mit den im Jahr 2018 beschlossenen Massnahmen viel erreicht werden konnte. Ab sofort können alle interessierten Personen beim neuen Wirkungsbericht Behindertenpolitik mitreden.

Der Schwerpunkt der kantonalen Behindertenpolitik lag in den letzten vier Jahren darauf, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung zu stärken. So konnten dank eines neuen Förderkredits Projekte von und für Menschen mit Behinderung unterstützt werden. Zum Beispiel ermöglichte der Kanton die Durchführung von «Abstimmungskafis», an denen Menschen mit Beeinträchtigungen Vorlagen zu bevorstehenden Abstimmungen in Leichter Sprache erklärt erhalten. Mit dem Projekt «Inklusionsarbeitsplätze in der kantonalen Staatsverwaltung» konnte der Kanton zudem mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen.

Die vor fünf Jahren in Angriff genommenen Anstrengungen und Massnahmen werden auch in der kommenden Berichtsperiode weitergeführt. Zum Beispiel das Projekt «Einbezug von Peers bei Beratungsangeboten». Dabei werden Menschen mit einer psychischen Krankheit zu Peers ausgebildet, um Menschen mit den gleichen Beeinträchtigungen unterstützen zu können. Zudem werden neue Massnahmen initiiert: So möchte der Kanton eine Barriere-Meldestelle schaffen, bei der die Bevölkerung Hindernisse für Menschen mit Behinderung im Alltag melden kann.

Die Regierung lädt alle interessierten Kreise ein, zum Wirkungsbericht Behindertenpolitik Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. April 2024. Die Unterlagen sind online abrufbar.

Weitere Vernehmlassung im Bereich der Behindertenpolitik

Aktuell ist eine Anpassung des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung in Arbeit. Mit dieser sollen insbesondere Verbesserungen bei der Finanzierung von Angeboten für Menschen mit einer Behinderung erreicht werden, namentlich durch eine bessere Finanzierung von Unterstützungsangeboten zu Hause. Damit sollen mehr Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können. Die Vernehmlassung zu diesem umfassenden Revisionsprojekt startet noch dieses Jahr.