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Publiziert am 28.03.2024 11:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Pflege; eine Pflegerin hält die Hand einer Patientin

Das Vernehmlassungsverfahren zur Ausbildungsoffensive in der Pflege im Kanton St.Gallen ist abgeschlossen. Die Interessensvertretungen haben die geplanten Massnahmen sowie das Vorgehen mehrheitlich begrüsst. Die Regierung hat nun die Vorlage zur Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton St.Gallen genehmigt und an den Kantonsrat überwiesen.

Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative für eine starke Pflege angenommen. Damit ist es an Bund und Kantonen, den Artikel 117b «Pflege» der Bundesverfassung zeitnah umzusetzen. Der Bundesrat hat entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen (1. Etappe: Ausbildungsoffensive und direkte Abrechnung; 2. Etappe: Arbeitsbedingungen und angemessene Abgeltung) umzusetzen. Der Kanton St.Gallen hat sich dieser Etappierung angeschlossen.

Sämtliche Interessensvertretungen hatten in den vergangenen Monaten im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens die Möglichkeit, sich zur Ausbildungsoffensive im Kanton St.Gallen zu äussern. Die geplanten Massnahmen sowie das Vorgehen wurden von den Berufsverbänden, Gesundheitsinstitutionen, Parteien und Gewerkschaften mehrheitlich begrüsst.

Die Regierung hat den Gesetzesentwurf verabschiedet. Der Kantonsrat wird sich nun in den kommenden Monaten mit der Umsetzung der Ausbildungsoffensive auseinandersetzen.

Die Botschaft und das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) oder im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.02 zu finden. Der Entwurf untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im November 2024 statt.