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Publiziert am 15.03.2024 08:00 im Bereich Allgemein

Angebote der frühen Förderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von kleinen Kindern. Mit einer Angebotspflicht für die Gemeinden will die Regierung ein Grundangebot im Kanton gewährleisten, das den Bedürfnissen von Familien entspricht. Auch sollen die guten Rahmenbedingungen weiter gestärkt werden. Die Regierung legt eine entsprechende Gesetzesänderung zur Vernehmlassung vor.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme in elektronischer Form bis spätestens am 30. Juni 2024 an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch).