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Publiziert am 25.01.2024 09:00 im Bereich Allgemein

Nicht immer können Kinder und Jugendliche in ihrer eigenen Familie leben. Die Regierung hat dem Kantonsrat einen Bericht vorgelegt, der aufzeigt, welche Unterbringungsmöglichkeiten heute bestehen, wie die Finanzierung funktioniert und wie das bestehende System vereinfacht werden kann. In der Vernehmlassung stiess der Bericht auf grosse Zustimmung.

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche nicht in ihrer eigenen Familie leben können. So kann aufgrund psychischer Probleme ein Aufenthalt in einer Klinik nötig sein. Es kann auch sein, dass Minderjährige wegen eines Strafdelikts oder einer Massnahme der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in einer stationären Kinder- und Jugendeinrichtung platziert werden. Schliesslich können auch in einer Familie Situationen auftreten, in denen sich Eltern und KESB darauf einigen, das Kind in einer Pflegefamilie zu platzieren.

Der Bericht «Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger» der Regierung gibt einen Einblick in die unterschiedlichen Unterbringungsformen von Kindern und Jugendlichen. Zudem zeigt er auf, wer im Kanton St.Gallen in welchem Fall wie viel bezahlt. Dabei präsentiert sich das heutige Finanzierungssystem als Flickenteppich. Eltern, Kanton und Gemeinden bezahlen etwa je nach Wahl der Unterbringungsform unterschiedlich hohe Beträge. Das kann zu Fehlanreizen führen, wie der Bericht festhält. So ist beispielsweise eine Unterbringung in einer Pflegefamilie für die Eltern sehr viel teurer als in einer stationären Einrichtung. Der Bericht macht auch Vorschläge dazu, wie das heutige System vereinfacht werden könnte. Es wäre ein umfassende Überarbeitung aller Bereiche nötig, um nicht neue Fehlanreize zu schaffen.

In der Vernehmlassung stiess der Bericht auf breite Zustimmung. Der Handlungsbedarf wurde erkannt und das geplante Vorgehen wird unterstützt. Die Regierung hat den Bericht dem Kantonsrat vorgelegt. Dieser wird den Bericht voraussichtlich im Juni beraten. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantonsrates (https://www.sg.ch/politik-verwaltung/kantonsrat/geschaefte.html) unter der Geschäftsnummer 40.24.01 abrufbar.