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Publiziert am 24.10.2023 09:00 im Bereich Allgemein
Legende: O1: Betriebs-/Gestaltungskonzept Ricken, O2: Betriebs-/Gestaltungskonzept Gebertingen, O3a: Umfahrung St.Gallenkappel/Betzikon, S1-S4: Ausserortsstrecken

Das kantonale Tiefbauamt hat die Varianten für den Ausbau der Rickenstrasse ausgewählt. In St.Gallenkappel und Betzikon wird die Umfahrungsvariante «Nord lang» geplant. Für Ricken wurde entschieden, ein Betriebs- und Gestaltungskonzept auf der bestehenden Strasse umzusetzen. Geplant werden auch Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Ausserortsabschnitten.

Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen plant, die Rickenstrasse zwischen Wattwil und Neuhaus verkehrlich zu optimieren. Die Verkehrssicherheit soll verbessert, die Lärmemissionen minimiert und die Aufenthaltsqualität im Siedlungsgebiet erhöht werden. Im Jahr 2022 wurde ein Variantenstudium gestartet. Im Frühling 2023 äusserte sich die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren zu den Varianten.

In einem weiteren Schritt bewertete das Amt die verbleibenden Varianten und ermittelte pro Ortschaft eine Vorzugsvariante. Dabei wurden für alle Varianten Kosten-Nutzen-Analysen, Nutzwert-Analysen sowie Kosten-Wirksamkeits-Analysen durchgeführt.

Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit

In Ricken setzt das Tiefbauamt auf ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Umgestaltung der bestehenden Strasse. Im Vergleich zu den Umfahrungsvarianten hat diese Lösung den besten Kosten-Wirksamkeits-Faktor. Zwar wird der Ortskern weniger entlastet, dafür sind keine Eingriffe in bisher unbelastete Lebensräume von Mensch und Tier notwendig. Auch bewohnte Gebiete wie etwa der Campingplatz Adlerwiese werden nicht tangiert. Diese Variante berücksichtigt die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens. Eine klare Mehrheit der Mitwirkenden sprach sich gegen eine Ortsumfahrung aus. Eine Verbesserung des bestehenden Strassenraum wurde gewünscht.

In St.Gallenkappel und Betzikon erhält die Umfahrungsvariante «Nord lang» den Vorzug. Auch wenn der Kosten-Wirksamkeits-Faktor tiefer ist als bei einem Betriebs- und Gestaltungskonzept, überwiegen die Vorteile für Gesellschaft und Umwelt. Mit der Umfahrung wird die Ortsdurchfahrt stark entlastet. Im Vergleich zur kürzeren Umfahrungsvariante sind geringere Eingriffe in die Landschaft notwendig. Das Mitwirkungsverfahren hat gezeigt, dass sich eine Mehrheit die Umfahrung «Nord lang» wünscht, die Betzikon miteinschliesst. Mehrfach angeregt wurde zudem eine Untertunnelung des Gerendinger Tälis. Diese wurde ins Projekt eingearbeitet.

Bereits im Frühling 2023 entschied das Tiefbauamt, in Gebertingen auf eine Umfahrung zu verzichten. Stattdessen wird die bestehende Strasse optimiert. Auch die Varianten für einen Langtunnel zwischen Wattwil und Neuhaus wurden verworfen. Optimiert werden nicht nur die Ortsdurchfahrten, sondern auch die Ausserortsstrecken. Mit verschiedenen Massnahmen wird die Sicherheit verbessert, darunter mit einem Ausbau der Bushaltestellen und dem Neubau eines separaten Fuss- und Velowegs auf Teilstrecken.

Weiteres Vorgehen

In einem nächsten Schritt erarbeitet das Tiefbauamt für die Umfahrung St.Gallenkappel/Betzikon sowie für die Ausserortsstrecken jeweils ein Vorprojekt. Für Ricken und Gebertingen werden die Betriebs- und Gestaltungskonzepte vertieft. Die Projekte werden unabhängig voneinander den Gemeinden zur Stellungnahme unterbreitet. Bei der Umfahrung St.Gallenkappel/Betzikon erfolgt dies bereits mit dem Vorprojekt. Bei den anderen Abschnitten wird dies erst mit den Bauprojekten der Fall sein.

Werden die Projekte von den Gemeinden angenommen, muss der Kantonsrat die Umfahrung St.Gallenkappel/Betzikon, die Betriebs- und Gestaltungskonzepte sowie die Ausserortsstrecke zwischen Wattwil und Ricken genehmigen. Gegen die Kantonsratsbeschlüsse kann mittels fakultativem Referendum eine kantonale Abstimmung erwirkt werden. Für die Projekte der Ausserortsstrecken zwischen Ricken und Gebertingen sowie zwischen Gebertingen und Betzikon/St.Gallenkappel ist aufgrund der tieferen Realisierungskosten voraussichtlich kein Kantonsratsbeschluss erforderlich.

Bis zur Umsetzung der Projekte können je nach Verlauf der Planungs- und Genehmigungsprozesse zwischen 5 und 15 Jahren vergehen.

Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Das kantonale Tiefbauamt wird die Variantenentscheide und das weitere Vorgehen der Bevölkerung an zwei Informationsveranstaltungen im Detail vorstellen und Fragen beantworten. Die Anlässe finden am Dienstag, 7. November 2023, um 19 Uhr in der Turnhalle in St.Gallenkappel, Vogelherdstrasse 7, sowie am Mittwoch, 8. November 2023, um 19 Uhr in der Aula des Berufs- und Weiterbildungszentrums Toggenburg, Bahnhofstrasse 29, Wattwil statt.