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Publiziert am 20.09.2023 17:30 im Bereich Allgemein
Blick auf das Hauptgebäude der HSG von oben

Der Kantonsrat hat heute das neue Universitätsgesetz erlassen. Damit erhält die Universität St.Gallen (HSG) ein neues rechtliches Fundament, mit dem die Governance und die Institute gestärkt werden. Das Gesetz schafft klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Gleichzeitig hält es an den Stärken der HSG wie Internationalität und Praxisnähe fest.

Der Kantonsrat hat heute in der Herbstsession das neue Universitätsgesetz ohne weitere Anpassungen gutgeheissen. Damit besteht nun ein verlässlicher Rahmen, um die HSG strukturell auf die Zukunft auszurichten und die nachgelagerten Erlasse anzupassen. Das Universitätsgesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, tritt es auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Im November 2018 hatte der Kantonsrat die Regierung beauftragt, das Universitätsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Diese hatte daraufhin unter Einbezug der Universität Botschaft und Entwurf für ein totalrevidiertes Universitätsgesetz erarbeitet und dem Kantonsrat im August 2022 vorgelegt.

Erhöhte Transparenz und klarere Zuständigkeiten

Das neue Universitätsgesetz löst seinen 35 Jahre alten Vorgänger ab. Mit dem neuen Gesetz können die Ansprüche der Öffentlichkeit an die Führung und Rechenschaftspflicht einer mit Steuergeld finanzierten Institution erfüllt werden. Die Rollen in den verschiedenen Aufgabenbereichen - Strategie und Aufsicht, Lehre, Forschung und Weiterbildung, personelle und finanzielle Führung, Rechtspflege - werden entflochten.

Die Organe erhalten klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung. Der Rektorin oder dem Rektor kommt eine erweiterte Aufsichts- und Weisungsfunktion zu, insbesondere auch hinsichtlich der Institute. Mit den entflochtenen und präzisierten Zuständigkeiten entspricht das neue Universitätsgesetz den heutigen Bedürfnissen nach Transparenz und stärkt die Akzeptanz der Universität in Politik und Gesellschaft.

Stärken der HSG beibehalten

Gleichzeitig hält der Kanton mit dem neuen Gesetz an den Stärken der HSG fest. Dazu gehört die internationale Ausrichtung der Universität mit einer regionalen Verankerung. Ebenso wichtig sind die teilautonomen, unternehmerisch geführten Institute als Alleinstellungsmerkmal. Die Professorinnen und Professoren sollen weiterhin Anreize für freiwillige Zusatzleistungen im Rahmen der Institute und der Weiterbildung haben – dies allerdings unter klaren Regeln und einer gestärkten Aufsicht durch das Rektorat für alle Beteiligten.

Die HSG soll auch in Zukunft zu den führenden Wirtschaftsuniversitäten in Europa mit Schwerpunkt auf Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Diversifizierung in ausgewählten weiteren Wissenschaften gehören. Zudem stärkt das neue Gesetz den Weiterbildungsbereich und schafft neu die Möglichkeit, sich an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen wie zum Beispiel Spin-Offs zu beteiligen. Damit kann die HSG weiterhin Fach- und Führungskräfte anziehen sowie den Kanton St.Gallen als innovativen Forschungs- und Wirtschaftsstandort stärken.

Neue Regeln für das Präsidium des Universitätsrats

Auch beim strategischen Organ der HSG, dem Universitätsrat, führt das neue Gesetz zu Änderungen. In Übereinstimmung mit den kantonalen Grundsätzen zur Steuerung und Beaufsichtigung von Organisationen mit kantonaler Beteiligung (Public Corporate Governance) gibt Regierungspräsident Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartements, das Präsidium des Universitätsrates auf Ende der Amtsdauer 2020–2024 ab.

Seine Nachfolgerin oder sein Nachfolger wird künftig als Mitglied ohne Führungsfunktion Einsitz im Universitätsrat nehmen. Die Wahl der Mitglieder dieses Fachgremiums und der Präsidentin oder des Präsidenten erfolgt neu durch die Regierung und untersteht der Genehmigung des Kantonsrates. Die Stelle als Präsidentin oder Präsident des Universitätsrates ist derzeit erstmals ausgeschrieben, um eine geeignete Persönlichkeit für diese anspruchsvolle Aufgabe zu finden.

Bild: Universität St.Gallen (HSG)