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Publiziert am 28.09.2023 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild; Bücher und E-Book in einem Bücherregal

Eine moderne Bibliothek mit neuen Angeboten für die Bevölkerung des gesamten Kantons: Dies ist das Ziel der Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt St.Gallen am neuen Standort Union/Blumenmarkt. Kanton und Stadt haben nun für den Betrieb die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen erarbeitet. Interessierte können sich dazu bis am 24. November 2023 in der Vernehmlassung äussern.

Heute sind die Kantons- und Stadtbibliotheken auf vier Standorte verteilt. Künftig stehen den Besuchenden alle Medien an einem Standort zur Verfügung. So will es der Kantonsrat, der die Zusammenführung im Bibliotheksgesetz festgehalten hat. Für die Zusammenführung des Bibliotheks-Betriebs sind neue Grundlagen zu schaffen. Diese Grundlagen gehen nun in die Vernehmlassung. Wichtige Aspekte sind:

  • Angebot und Betrieb: Vorgesehen ist, die gemeinsame Bibliothek von Montag bis Sonntag zu öffnen und die Öffnungszeiten an den einzelnen Tagen gegenüber heute zu verlängern. Auch ohne die Anwesenheit von Fachpersonal soll es möglich sein, die Bibliothek zu besuchen. Ausserdem werden die Büchermagazine an einem Ort vereint.

    Die Kantonsbibliothek ist eine wichtige Partnerin für die Gemeindebibliotheken. Schon heute kann die Bevölkerung Tag und Nacht ein grosses Angebot digitaler Medien nutzen und sich Bücher per Post nach Hause senden lassen. Diese Dienstleistungen will die gemeinsame Bibliothek ausweiten.
     
  • Austausch: In den neuen Räumen entsteht zudem ein Treffpunkt für Veranstaltungen, Weiterbildungen oder Schulungen. Damit wird die gemeinsame Bibliothek zu einem Ort des Wissens, des Austauschs und letztlich zu einem Anziehungspunkt für den ganzen Kanton und die Region.

  • Rechtsform: Die neue Bibliothek soll eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in der Stadt St.Gallen werden. Diese Rechtsform ist im Kanton St.Gallen verbreitet und hat sich bewährt. Beispiele für diese Organisationsform sind die Universität St.Gallen, die kantonale Gebäudeversicherung oder die Ost – Ostschweizer Fachhochschule. Die Organisationsform ermöglicht der neuen Bibliothek mehr unternehmerische Freiheiten. Gleichzeitig erhalten Stadt und Kanton sehr gute Bedingungen für die strategische Steuerung.

  • Prognose Betriebs- und Baukosten: Kanton und Stadt rechnen mit rund 10 Millionen Franken an jährlichen Betriebskosten für die gemeinsame Bibliothek. Im Vergleich zu den heutigen Ausgaben ist von zusätzlichen Mitteln von rund 3 Millionen Franken auszugehen. Die grössten Aufwandsteigerungen resultieren aus dem Immobilienaufwand und dem gesteigerten Personalbedarf wegen des erweiterten Angebots, der Grösse des Gebäudes und der Bedürfnisse aufgrund der eigenständigen Organisationsform.

    Gemäss aktuellem Planungsstand betragen die Baukosten für die neue Kantons- und Stadtbibliothek 141,5 Millionen Franken. Das sind 4,5 Millionen Franken mehr als in ersten Berechnungen kommuniziert. Der höhere Wert ist auf die Teuerung zurückzuführen. Der Kanton und die Stadt teilen sich die Bau- und Betriebskosten jeweils im Verhältnis zu 2/3 beziehungsweise 1/3. Der Mehraufwand bei den Betriebskosten wird von Kanton und Stadt zu je 50 Prozent getragen. 

Die Ergebnisse der Vernehmlassung fliessen in eine Sammelbotschaft für die Errichtung der neuen Kantons- und Stadtbibliothek ein. Der Kantonsrat und das Stadtparlament beraten die jeweiligen Botschaften für das Gesamtvorhaben im nächsten Jahr. 2025 entscheiden die städtische und die kantonale Stimmbevölkerung über das Vorhaben. Nicht Teil der aktuellen Vernehmlassung ist das Bauprojekt. Dieses wird derzeit erarbeitet und für die Zuleitung an den Kantonsrat beziehungsweise an das Stadtparlament der Vorlage beigefügt.

Die nun gestartete Vernehmlassung richtet sich vor allem an Interessensgruppen. Zusätzlich kann sich die breite Bevölkerung bis zum 30. September 2023 in einer Umfrage zum künftigen Bibliotheks-Betrieb äussern: www.umfrage.neuebibliothek.ch. Sowohl die Ergebnisse der Bevölkerungs-Umfrage wie auch die Resultate der Vernehmlassung fliessen in die Sammelbotschaft ein. Dasselbe gilt für die Ergebnisse der Mitwirkung zum städtischen Sondernutzungsplanverfahren, die im Sommer 2023 zum Bauvorhaben durchgeführt wurde.