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Publiziert am 29.09.2023 07:30 im Bereich Allgemein
Beispielbild Architektur; Computerbildschirm mit Bauplan ein Mann am Computer im Hintergrund

Das Preisgericht empfiehlt dem Kanton, das Siegerprojekt aus dem Projektwettbewerb für den Campus Platztor nicht weiterzuverfolgen. Das Projekt konnte in den letzten zwei Jahren nicht zufriedenstellend weiterentwickelt werden. Die involvierten Departemente folgen der Empfehlung und werden der Regierung den Widerruf des Zuschlages beantragen. Für das Bauprojekt soll es ein neues Verfahren geben.

Der neue Campus Platztor für die Universität St.Gallen ist ein bedeutendes Vorhaben für den Kanton, die Region und die Stadt St.Gallen. Ein Widerruf des Zuschlags für ein Siegerprojekt in dieser Grössenordnung und mit dieser Relevanz erfolgt nicht leichtfertig. Dennoch scheint der Schritt letztlich nötig. Ein Bauprojekt mit dieser Bedeutung muss vollständig überzeugen. Schliesslich wird das Gebäude viele Jahrzehnte wichtige Dienste leisten und das Stadtbild prägen.

Keine zufriedenstellende Entwicklung

Im Jahr 2021 zeichnete das Preisgericht das Projekt «Haus im Park» eines Zürcher Architekturbüros mit dem 1. Preis aus. Seit dem Architekturwettbewerb vor zwei Jahren hat sich das Projekt nicht wie gewünscht entwickelt. Das hat verschiedene Ursachen. Zwar überzeugte das Projekt im Wettbewerbsverfahren. Gleichzeitig wies es Defizite auf. Dazu gehörten zum Beispiel die Fassadengestaltung, die Geschosshöhe oder die Grundrisse. Diese Defizite hätten durch das zuständige Architekturbüro behoben werden sollen. Leider gelang diese Weiterentwicklung trotz intensivem Einsatz nicht.

Zudem erwies sich das offene Verfahren für den Architekturwettbewerb rückblickend als nicht zielführend. Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb war anspruchsvoll. Ein offener Wettbewerb erfolgt anonym und lässt es nicht zu, Architekturbüros mit entsprechenden Referenzprojekten auszuwählen.

Preisgericht rät von Weiterbearbeitung ab

Das Bau- und Umweltdepartement liess den Projektfortschritt im Juni 2023 durch das Preisgericht prüfen. Dieses setzt sich aus Fachleuten von Kanton und Stadt, der HSG, Mitgliedern der Exekutiven von Kanton und Stadt sowie externen Expertinnen und Experten zusammen. Das Preisgericht stellte einstimmig fest: Das Projekt hat im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf stark an räumlichen und gestalterischen Qualitäten verloren. Das Preisgericht zweifelt daran, dass sich die Mängel nach zwei Jahren Arbeit noch beheben lassen. Aus diesen Gründen empfiehlt das Preisgericht, das Projekt «Haus im Park» nicht weiterzuverfolgen.

Widerruf und Neuausschreibung geplant

Das Bau- und Umweltdepartement und das Bildungsdepartement in Absprache mit der HSG folgen der Empfehlung des Preisgerichtes. Die Departemente werden bei der Regierung noch im Herbst den Widerruf des Zuschlags und eine Neuausschreibung beantragen. Stimmt die Regierung zu, wird der Kanton ein neues Verfahren ausschreiben. Dieses könnte voraussichtlich Mitte 2024 starten. Ein Baubeginn wäre 2028 möglich, die Fertigstellung voraussichtlich im Jahr 2031. Damit käme es zu einer Verzögerung von zwei Jahren.

Neben einer Neuausschreibung bestünde die Möglichkeit, das zweitplatzierte Projekt weiterzubearbeiten. Jedoch weist auch das zweitplatzierte Projekt Defizite auf. Deshalb sehen die beteiligten Departemente eine Weiterführung des zweitplatzierten Projekts als zu risikoreich an. Das drittplatzierte Projekt kann aus beschaffungsrechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden.

Kredit kann eingehalten werden

Die Kosten für die bisherige Planung und die beabsichtigte Neuausschreibung betragen 2,5 Millionen Franken. Dies entspricht rund 1,5 Prozent der Baukosten. Trotzdem kann der Kanton den Kredit einhalten. Die Bevölkerung stimmte im Jahr 2019 dem Kredit von 160 Millionen Franken zu.

Stellungnahme der Universität St.Gallen:
Aus einer Gesamtsicht unter Einbezug aller Aspekte steht die HSG hinter dem Widerruf und trägt die Entscheide des Preisgerichts inklusive Neuausschreibung mit. An den ursprünglichen Herausforderungen hat sich nichts geändert: Die Universität wächst und eine Verzögerung um voraussichtlich zwei Jahre für die Realisierung des Campus Platztor verschärft die seit Jahren bestehende und künftig weiter zunehmende Raumknappheit in den Bereichen Lehre und Forschung. Der von der Universität zwischenzeitlich zusammen mit der HSG Stiftung und durch private Spenden realisierte SQUARE schafft zwar etwas Abhilfe. Als Experimentierraum für Lehr- und Lerninnovation ist er eine Ergänzung, nicht aber ein Ersatz für den Campus Platztor. Es ist daher damit zu rechnen, dass Provisorien der HSG sowie Mietliegenschaften länger bestehen bleiben oder gar neu angemietet werden müssen. Das Bestreben der HSG ist jedoch, in gebotener Zeit zu einer Campus-Lösung im Eigentum des Kantons zu gelangen, was kostengünstiger ist und dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Volksentscheid folgt.