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Publiziert am 25.05.2023 08:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Akten auf einem Stapel

Die Staatswirtschaftliche Kommission kommt in ihrem Prüfbericht 2022/2023 zum Schluss, dass die Regierung die Personalaufwandsteuerung verbessern sollte. Die Regierung könnte so die Ressourcen optimaler verwenden. Zudem soll der Schwellenwert für Projektbeiträge, die der Kantonsrat aus dem Lotteriefonds beschliesst, erhöht werden.

Der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Staatsverwaltung, die kantonale Fachstelle für Datenschutz sowie die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. In ihrem diesjährigen Bericht informiert die Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Dominik Gemperli, Goldach, zu den Schwerpunktthemen Personalaufwandsteuerung, Häufigkeit von und Umgang mit Drohungen gegenüber dem Verwaltungspersonal sowie Prozesse, Vorgaben und Ausgestaltung zur Verteilung der Mittel aus dem Lotterie- und Sportfonds.

Die Kommission stellt fest, dass mit dem neuen und modernen Instrument der Personalaufwandsteuerung sach- und stufengerecht über die Personalentwicklung debattiert werden kann. Dem Kantonsrat obliegen die politische Steuerung und er gibt die Pauschale für das Lohnwachstum vor. Die Regierung und Departemente können diese Vorgaben flexibel für die Personalführung umsetzen.

Ressourcen über Departementsgrenzen verwenden

Die Bewirtschaftung der Personalkredite erachtet die Kommission als eine anspruchsvolle Führungsaufgabe. Sie bedingt, dass man das System im Detail versteht und die Abhängigkeiten überblickt. Die Kommission schlägt deshalb vor, zusätzliche technische Instrumente für Führungskräfte, einen Erfahrungs- oder Wissensaustausch und Schulungen einzuführen. Zudem sollte es eine Auswertung zu den individuellen Lohnmassnahmen geben, und die interne Kommunikation zur Personalaufwandsteuerung müsste verbessert werden.

Zudem stellt die Staatswirtschaftliche Kommission fest, dass während des Jahres keine Umlagerungen über Departementsgrenzen hinweg stattfinden. Mit einer strategischen Personalplanung könnten jedoch die personellen Ressourcen besser verwendet werden. Die Kommission schlägt deshalb vor, dass die Regierung eine übergeordnete, strategische Personalplanung prüfen soll.

Zuletzt beantragt die Kommission, dass die Regierung die Personalaufwandsteuerung einschliesslich der Verteilung der Mittel für individuelle Lohnerhöhungen zeitnah durch eine unabhängige, externe Stelle überprüfen lässt.

Kein akutes Problem bei Drohungen gegen Verwaltungsangestellte

Die Staatswirtschaftliche Kommission nimmt zu Kenntnis, dass es verschiedene Arten von Drohungen gibt. Entsprechende Meldungen in den Departementen haben zugenommen. Bei der Prüfung wurde der Kommission deutlich, dass bei Drohungen gegen Verwaltungsangestellte aktuell kein akutes Problem besteht. Es gibt Aufgaben und Funktionen mit einer höheren Fallquote und andere, bei denen entsprechende Situationen Einzelfälle bleiben. Das Staatspersonal kann sich bei bedrohlichem Verhalten oder Drohungen an das Bedrohungs- und Risikomanagement der Kantonspolizei oder an den Sicherheitsverantwortlichen der Staatskanzlei wenden.

In den Bereichen mit höheren Fallquoten sind solche Situationen ein Teil des Berufsalltags. Den Fachpersonen ist dies bewusst und sie sind entsprechend geschult. Die Kommission begrüsst, dass die Mitarbeitenden der Verwaltung Ende Oktober 2023 zur ersten St.Galler Fachtagung Bedrohungsmanagement zum Thema «Umgang mit Drohungen» eingeladen und für das Thema sensibilisiert werden.

Schwellenwerte für Projektbeiträge bei Lotteriefonds optimieren

Die Kulturförderung ist durch das kantonale Kulturfördergesetz und die Kulturförderverordnung rechtlich gut aufgestellt. Die Kommission hat jedoch festgestellt, dass die Unterschiede zu anderen kantonalen Systemen gross sind. Insbesondere haben andere Kantone deutlich höhere Schwellenwerte für Projektbeiträge, die der Kantonsrat aus dem Lotteriefonds beschliesst oder aber die Regierung beschliesst abschliessend darüber. Die Kommission beantragt deshalb, die rechtlichen Grundlagen zum Lotteriefonds so anzupassen, dass der Schwellenwert für Projektbeiträge, über die der Kantonsrat befindet, von 10'000 auf 50'000 Franken erhöht wird.

Der Kantonsrat berät den Bericht 2023 der Staatwirtschaftlichen Kommission zur Prüfungstätigkeit 2022/2023 in der Sommersession 2023. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 82.23.03 zu finden.