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Publiziert am 24.05.2023 09:30 im Bereich Allgemein
Universität St.Gallen

An vier Sitzungstagen hat die vorberatende Kommission des Kantonsrates das totalrevidierte Universitätsgesetz sowie ein Gesetz zur Bewilligungspflicht für den Betrieb von privaten Hochschulen und den Schutz von akademischen Titeln beraten. Die vorberatende Kommission sieht das Gesetz auf der Zielgeraden, schlägt jedoch noch Anpassungen vor. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der kommenden Sommersession beraten.

Mit der Motion 42.18.20 «Universitätsgesetz: Zeitnah und breit abgestützt revidieren» beauftragte der Kantonsrat die Regierung, das Universitätsgesetz umfassend zu überarbeiten. Die Regierung hat dem Kantonsrat im August 2022 das totalrevidierte Gesetz vorgelegt. Unter dem Präsidium von Kantonsrat Michael Schöbi, Altstätten, hat die vorberatende Kommission an vier Sitzungstagen die Entwürfe der Regierung beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommission hat sich mit Zweck und Auftrag sowie Aufgaben der HSG, den Aufgaben der Behörden sowie den Wahlkompetenzen über die Organe, Zusammensetzung und Aufgaben der Organe, der neuen Governance-Struktur sowie Compliance-Fragen auseinandergesetzt. Vor den Beratungen liess sie sich durch das zuständige Departement und durch den Rektor über aktuelle Herausforderungen und Geschehnisse an der Universität St.Gallen informieren.

Zweck, Auftrag und Aufgaben schärfen

Die Kommission unterstützt die bewährte Ausrichtung der HSG als Wirtschaftsuniversität mit Schwerpunkten in Rechts- und Sozialwissen­schaften und Ergänzungen in weiteren Wissenschaften. Die HSG soll wissenschaftliche Bildung vermitteln, Lehre und Forschung betreiben und in diesem Zusammenhang Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit und Dritter erbringen.

Die Förderung des lebenslangen Lernens und die Weiterbildung sollen als Auftrag verstanden werden, ebenfalls die Verbundenheit mit Absolventinnen und Absolventen. Die Kommission verzichtet darauf, Chancengerechtigkeit und das Beseitigen von Diskriminierung im neuen Universitätsgesetz zu erwähnen, da dies eine bundesgesetzliche Vorgabe ist.

Kantonale Governance-Vorgaben umsetzen

Die Kommission unterstützt den Vorschlag, dass neu die Regierung den Universitätsrat wählt, unter Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates. Dies soll auch für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Universitätsrates gelten. Der Kantonsrat hat somit weiterhin die Oberaufsicht über die Universität. Eine Minderheit möchte am bisherigen Wahlmodus festhalten.  

Damit die für den Kanton geltenden Public-Corporate-Governance-Vorgaben umgesetzt werden, sieht die Kommission vor, dass die Vertretung der Regierung zukünftig nicht zugleich Präsidentin oder Präsident des Universitätsrates sein darf.

Die Kommission begrüsst, dass als weitere Mitglieder des Universitätsrates Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft gewählt werden sollen. Sie verzichtet darauf, die Bereiche Kultur und Politik gesondert ins Gesetz aufzunehmen, da diese unter dem Begriff Gesellschaft miterfasst sind.

Rektorin oder Rektor werden gestärkt

Die Kommission begrüsst, dass das neue Gesetz die Position der Rektorin oder des Rektors sowie des Rektorats stärkt. Die Rektorin oder der Rektor erhält mit dem neuen Gesetz klare Aufsichts- und Weisungskompetenzen. Die Gesetzesfassung der Kommission sieht vor, dass der Rektorin oder dem Rektor eigene Aufsichtsinstrumente zustehen. So soll der Rektor oder die Rektorin beispielsweise eine eigene interne Kontrollstelle einsetzen können.

Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Vertretungen im Senat und im Senatsausschuss. Anträge von Mitgliedern der Kommission, welche die Sitzverteilung zugunsten des Mittelbaus verändern wollten, lehnte die Kommission ab. Die Kommission unterstützt den Vorschlag der Regierung. Damit wird sichergestellt, dass die ordentlichen Professorinnen und Professoren weiterhin eine Mehrheit der Sitze behalten. Sie tragen die Hauptverantwortung in Lehre und Forschung und haben das grösste Interesse an der langfristigen Entwicklung der Universität.

Klarere Verantwortlichkeiten für Organe und Institute

Die Kommission unterstützt die neuen rechtlichen Grundsätze zur Governance der HSG und der Institute. Bisher war teils unklar, welches Gremium oder Organ welche Verantwortung trägt. Mit dem neuen Gesetz erhalten die einzelnen Organe nun klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zugeteilt. Die Institute sollen weiterhin teilautonome, nach unternehmerischen Grundsätzen geführte Organisationseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit bleiben. Die Kommission unterstützt hingegen, dass die Governance der Institute präzisiert wird und dass nicht mehr die Geschäftsleitenden Ausschüsse die Institute beaufsichtigen, sondern die Rektorin oder der Rektor.

Die Kommission begrüsst zudem das parallel erarbeitete und neue Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz. Wer eine private Hochschule betreiben will, braucht neu eine kantonale Bewilligung. Zudem regelt das neue Gesetz in Ergänzung zum Bundesrecht den Schutz akademischer Titel für alle Hochschulen im Kanton St.Gallen. Für die Kommission ist beides wichtig, um die Reputation St.Gallens als Hochschulkanton und die hochstehende Qualität der tertiären Ausbildungsangebote zu erhalten. Die Kommission stellt keine Anträge und beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Beratung im Kantonsrat

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Sommersession 2023 in erster und voraussichtlich in der Herbstsession 2023 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates unter den Geschäftsnummern 22.22.14, 22.22.15 und 25.22.01 zu finden.