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Publiziert am 17.04.2023 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Spital

Die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen werden erstmals ihre Spitalplanung gemeinsam angehen. Damit entsteht eine kantonsübergreifende Spitalplanung, die der Bevölkerung in den drei Kantonen eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung garantieren soll. Nicht mitarbeiten an der kantonsübergreifenden Spitalplanung werden die Kantone Glarus, Graubünden und Thurgau. Das ist das Resultat des Projekts "Spitalversorgung Modell Ost", das die sechs Kantone während den letzten drei Jahren verfolgten.

Die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen werden zuerst im Bereich Akutsomatik zusammenarbeiten. Sie haben dafür eine Vereinbarung geschlossen. Es besteht zudem die Absicht, in den nächsten Jahren auch in den Bereichen Rehabilitation und Psychiatrie eine gemeinsame Planung zu erstellen.

Die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen ergriffen vor gut drei Jahren die Initiative für eine vertiefte Zusammenarbeit in der Spitalplanung, insbesondere im Bereich der stationären Grundversorgung. Zuerst schlossen sie mit den Kantonen Glarus und Graubünden eine Absichtserklärung; später trat während des Projekts der Kanton Thurgau bei. Während der Projektphase untersuchten Fachpersonen aus den sechs Kantonen mit externer Unterstützung die Rahmenbedingungen und die Wirkung einer stärkeren Koordination und engeren Zusammenarbeit in der Spitalplanung. Ziel einer besser abgestimmten Spitalplanung ist die Reduktion medizinischer Über-, Unter- oder Fehlversorgung sowie die Bildung kantonsübergreifender Versorgungsräume. Damit soll unter anderem der Anstieg der Gesundheitskosten gedämpft werden. Gleichzeitig muss die qualitativ hochstehende Versorgung in allen Regionen sichergestellt bleiben.

Das Versorgungsgebiet der sechs Kantone umfasst rund 1,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Vor der Coronapandemie wurden im Jahr 2019 in diesem Gebiet nahezu 170'000 akutsomatische Spitalaufenthalte verzeichnet. Insgesamt stellt diese Region eine weitgehend autonome Versorgungsregion dar. Der gemeinsam mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) erarbeitete Versorgungsbericht bestätigt, dass der Perimeter der sechs Kantone für eine überregionale Spitalplanung zweckmässig wäre. Die erstmals in einem Versorgungsbericht transparent ausgewiesenen interkantonalen Patientenströme zeigen, dass für die Patientinnen und Patienten Kantonsgrenzen kaum relevant sind.

Auf Grundlage des Versorgungsberichts erstellten die sechs Kantone in einem systematischen Vorgehen eine Modellplanung. Die Modellplanung strukturiert medizinische Leistungen und definiert datenbasierte Kriterien für die Erteilung von Leistungsaufträgen durch die Kantone an die Leistungserbringer. Das Projektteam erarbeitete mehrere Varianten, welche die unterschiedlichen Gegebenheiten der beteiligten Kantone berücksichtigen. Eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren einer kantonsübergreifenden Planung sind Kooperationen unter den Leistungserbringern. Damit kann dem Bedürfnis nach wohnortsnaher Behandlung nachgekommen, der Qualitätsanspruch erfüllt und dem Mangel an medizinischem Fachpersonal zumindest entgegengewirkt werden.

Da sich eine Mehrheit der sechs Kantone für die grundsätzliche Anwendung von Mindestfallzahlen ausgesprochen hat, sah sich der Kanton Graubünden nicht in der Lage, der Modellplanung zuzustimmen und entschied sich deshalb zum Ausstieg aus dem Projekt. Die Spitalversorgung der Glarner Bevölkerung ist sehr eng mit dem Kanton Graubünden verknüpft, weshalb der Kanton Glarus sich daraufhin ebenfalls zur Beendigung des Projekts entschied. Der Kanton Thurgau erachtete in der Folge den verbleibenden Perimeter des Projekts mit nur vier Kantonen als nicht zweckmässig und beschloss ebenfalls den Ausstieg.

Als Resultate des Projekts liegen der gemeinsame Versorgungsbericht und ein Abschlussbericht vor. Diese sind öffentlich und auf den jeweiligen Websites der Kantone abrufbar. Der Abschlussbericht des Projektes zeigt, wie eine zukunftsfähige überkantonale Versorgungsplanung strukturiert sein könnte. Die Erkenntnisse werden in die künftigen Planungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen einfliessen. Aber auch die anderen Kantone werden prüfen, inwiefern sie die Erkenntnisse in ihren eigenen Planungen berücksichtigen können.

Versorgungsbericht

Ein gemeinsamer Versorgungsbericht über sechs Kantone stellt ein Novum dar. Der mit Obsan erarbeitete Versorgungsbericht enthält eine Bedarfsanalyse und Bedarfsprognose. Er stellt die bestehenden Versorgungsstrukturen und Patientenströme dar. Es zeigt sich, dass die Region Ost (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen und Thurgau) als Ganzes eine weitgehend autonome Versorgungsregion ist. Über 90 % der Spitalaufenthalte von Patientinnen und Patienten aus der Region Ost erfolgen in Spitälern mit Standort in dieser Region. Die erstmals in einem Versorgungsbericht transparent dargestellten interkantonalen Patientenströme zeigen, dass Patientinnen und Patienten nicht Halt vor Kantonsgrenzen machen. Damit bestätigt der Versorgungsbericht das grosse Potential und die Zweckmässigkeit, die Planung der stationären Akutsomatik überkantonal abzustimmen.

Abschlussbericht

Der Abschlussbericht des Projektes legt in zwei Varianten dar, wie eine zukunftsfähige überkantonale Versorgungsplanung strukturiert sein könnte. In einem systematischen datenbasierten Vorgehen erarbeiteten die sechs Kantone eine Modellplanung für die Akutsomatik, der verschiedene haltungs- und handlungsleitende Leitsätze für die Spitalversorgung in der Region zugrunde liegen. Bei der kriterien-basierten Leistungszuteilung wurden etwa jährliche Fallzahlen, medizinisch indizierte Inanspruchnahme oder Komplexität der Behandlung berücksichtigt. Mit einer expliziten Förderung kooperativer Möglichkeiten schafft die Modellplanung Anreize, dass neue Leistungsmodelle zu Gunsten einer hohen Behandlungs-qualität, Patientenorientierung und Wirtschaftlichkeit entwickelt und umgesetzt werden können. Damit können nicht nur Kompetenzen innerhalb eines Netzwerkes geteilt und weitergeben, sondern auch eine gewisse Behandlungsnähe für Patientinnen und Patienten gesichert werden. Zusätzlich kann durch eine Bereitstellung von Leistungen durch Kooperationen dem Mangel an medizinischem Fachpersonal zumindest entgegengewirkt werden.