Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 30.03.2023 08:30 im Bereich Allgemein
Richtplankarte

Das neue Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Regierung, dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über die Zielerreichung sowie über die räumliche Entwicklung und die Umsetzung des Richtplans vorzulegen. Die vorberatende Kommission hat die erstmalige Berichterstattung beraten und beantragt dem Kantonsrat, darauf einzutreten.

Die Vorlage «Berichterstattung 2022 über den kantonalen Richtplan» umfasst einerseits eine Raumbeobachtung. Diese zeigt die Entwicklung und räumliche Verteilung von Bevölkerung, Beschäftigten, Siedlungsgebieten, Bauzonen, versiegelten Flächen, Fruchtfolgeflächen, Schutzgebieten, Energieproduktion sowie Abbaustellen, Deponien, Abwasser und Kehricht auf. Andererseits wird der Stand der Umsetzung der Richt­plan­beschlüsse in den Bereichen Raumentwicklungsstrategie, Siedlung, Natur und Landwirtschaft, Mobilität sowie Versorgung und Entsorgung aufgezeigt und ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen.

Unter dem Präsidium von Kantonsrätin Katrin Schulthess, Grabs, hat die vorberatende Kommission den Bericht beraten. Nach der kritischen Diskussion am ersten Sitzungstag lieferte das Bau- und Umwelt­de­par­tement auf den zweiten Sitzungstag hin zahlreiche zusätzliche Informationen, die die Kommission eingehend diskutierte. Die zentralen Themen der beiden Sitzungstage umfassten insbesondere:

  • den geplanten Metropolitanraum Bodensee: Die Kommission setzt sich dafür ein, den Metropolitanraum Bodensee zu realisieren und die entsprechende Forderung beim Bund zu platzieren.
  • Urbane Verdichtungsräume: Die Kommission ist der Ansicht, dass die teilweise Wachstumsschwäche mit der Erreichbarkeit und der zunehmend schwierigen Erschliessung zusammenhängt.
  • das Angebot an Siedlungsflächen: Geeignete Flächen stehen oft nicht so schnell zur Verfügung, wie die Wirtschaft sie benötigen würde. Die Kommission wünscht sich von der Regierung im Rahmen der Standortförderung eine klare Zielsetzung sowie konkrete Massnahmen, damit benötigte Flächen rascher freigegeben werden können.
  • die Gesamtverkehrsstrategie: In die weitere Planung und Umsetzung der Gesamtverkehrsstrategie sollen verschiedenen Akteure einbezogen werden. Insbesondere in den urbanen Verdichtungsräumen ist ein Mit- und Nebeneinander der einzelnen Verkehrsträger (öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr sowie motorisierter Individualverkehr) wichtig. Die zukünftigen Herausforderungen in den Städten und Agglomerationen werden gesamthaft betrachtet und gemeinsam gelöst.

Ergänzt um die zusätzlichen Informationen des Departementes zeigte sich die Kommission zufrieden mit dem Bericht, weshalb sie dem Kantonsrat beantragt, darauf einzutreten.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in einziger Lesung. Der Bericht der Regierung ist sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 40.22.07 zu finden.