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Publiziert am 15.02.2023 17:30 im Bereich Allgemein
Bild aus der Frühjahrssession des Kantonsrates

Der Kantonsrat St.Gallen tagte vom 13.-15. Februar 2023 im Kantonsratssaal.

Die Beschlüsse vom Mittwoch, 15. Februar 2023

  • Der Kantonsratspräsident beendet die Frühjahrssession.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen sowie deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (37.22.01). Es geht um die finanzielle Unterstützung der Olma Messen durch die Umwandlung von einem Darlehen von 8,4 Mio. Franken in Eigenkapital.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für verschiedene Bauvorhaben am Standort Grabs (33.22.09G). Der Erlass unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. 
  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über die Umwandlung von Baudarlehen der Spitalregion Fürstenland Toggenburg (33.22.09F).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.22.09E).
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals des Spitals Linth in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen und eines Betriebsdarlehens  (33.22.09D). Der Erlass unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. 
  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über die Umwandlung von Baudarlehen der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Eigenkapital (33.22.09C). 
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.22.09B). Der Erlass unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum.
  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über die Umwandlung von Baudarlehen des Kantonsspitals St.Gallen in Eigenkapital (33.22.09A).
  • Der Kantonsrat erledigt 1 für dringlich erklärte Interpellation:
    • Nein zu Wil West: «Wir hatten eine Volksabstimmung, geschätzte Regierung» (51.23.01).

  • Die Diskussion über das Eintreten auf das Standesbegehren «Umweltdelikte härter bestrafen» (41.22.02) wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 
  • Der Kantonsrat diskutiert über das Eintreten auf das Standesbegehren «Umweltdelikte härter bestrafen» (41.22.02).
  • Der Kantonsrat berät parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes.
  • Der Kantonsrat erledigt 8 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern:
    • Umgang mit (kolonialen) Kulturgütern im Kanton St.Gallen (51.22.129);
    • Hilfe für Einzelpersonen und Familien, die unter steigenden (Energie-)Kosten leiden (51.22.74);
    • Zwangsarbeit über fürsorgerische Zwangsmassnahmen ermöglicht: Ist der Kanton zur Aufarbeitung bereit? (51.22.69);
    • Baurecht auf Alpgebäude im oberen Toggenburg (51.22.30);
    • Hof zu Wil als Teil des UNESCO-Weltkulturerbes (51.22.13);
    • Betroffene im Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren stärken (51.22.02);
    • Zwangsarbeit in der Spinnerei Dietfurt: Aufarbeitung dringend gefordert (51.22.01);
    • Prekäre Lage für Kulturschaffende und Kulturunternehmen (51.21.81).

  • Der Kantonsrat tritt auf das Postulat «Monitoring Armutsbetroffenheit im Kanton St.Gallen» (43.22.09) nicht ein. Er folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Energiezulage als gezielte Entlastung für Haushalte in bescheidenen Verhältnissen» (42.22.16) nicht ein. Er folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Anpassung der Asyl-Fürsorge auf 80 Prozent der Regel-Sozialhilfe» (42.22.14) nicht ein. Er folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat erledigt 14 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des
    Bildungsdepartementes:
    • Massive Übergriffe an der «Domino-Servite-Schule» in Kaltbrunn: Was unternimmt der Kanton St.Gallen? (51.22.96);
    • Dubiose Privatschule Uznach (51.22.90);
    • Klassenassistentinnen und Klassenassistenten – eine wichtige Stütze der Lehrpersonen (51.22.86);
    • Fragwürdige Ideologien in Privatschulen im Kanton St.Gallen: Müssen die Rechtsgrundlagen überarbeitet werden? (51.22.84);
    • Statistiken zu SPD-Leistungen (51.22.80);
    • Umstrittenes Homeschooling, umstrittene Privatschule – fehlen dem Bil-dungsrat gesetzliche Grundlagen? (51.22.79);
    • Qualitativem und quantitativem Lehrpersonenmangel entgegenwirken und systematisch erfassen (51.22.58);
    • Sportvision Ost – bleibt es bei der Vision? (51.22.51);
    • Raumbedarf der Hochschulen PHSG und SHLR begegnen und eine Raumstrategie entwickeln (51.22.50);
    • Amokschutz an St.Galler Schulen (51.22.47);
    • Ist das Latein an der Kantonsschule Wattwil am Ende? (51.22.23);
    • Kompetenzzentren für die Berufsbildung: Weshalb wird Strategie im Bereich «Holz» nicht umgesetzt? (51.22.14);
    • In der Volksschule transparent und nachvollziehbar benoten und beurteilen (51.22.10);
    • Wie steht es um den Nachteilsausgleich auf allen Bildungsstufen im Kanton St.Gallen? (51.21.113).

  • Der Kantonsrat heisst das Postulat «Lehrpersonenmangel durch unterrichtsfremde Mehrbeanspruchung» (43.22.08) mit geändertem Wortlaut gut. Demnach soll die Regierung dem Kantonsrat im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat «Ursachen des Lehrermangels verdienen fundierte Analyse» (43.22.03) auch über die an die Lehrpersonen herangetragenen Erwartungen, über ihre Belastung bei der Erfüllung des Berufsauftrags sowie über die Erkenntnisse, Schlussfolgerungen und Massnahmen aus der Evaluation des Berufsauftrags – insbesondere auch in Bezug auf die Ressourcensteuerung – Bericht zu erstatten. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat  heisst das Postulat «Ursachen des Lehrermangels verdienen fundierte Analyse» (43.22.03) mit geändertem Wortlaut gut. Demnach soll die Regierung dem Kantonsrat über die Ursachen der angespannten Situation auf dem Lehrerstellenmarkt Bericht erstatten und  Massnahmen aufzeigeb, die kurz-, mittel-und langfristig zur Entspannung beitragen und die kommunalen Schulträger unterstützen, den Schwankungen von Angebot und Nachfrage auf dem Lehrerstellenmarkt ohne Qualitätseinbusse zu begegnen. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Elterntaxis wirksam reduzieren» (42.22.17) nicht ein. Er folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat heisst das das Standesbegehren «Mit der Berufsmatura prüfungsfrei an die Pädagogischen Hochschulen – eine Antwort auf den Lehrpersonenmangel» (41.22.03) gut. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
  • Erste Lesung XV. Nachtrags zum Mittelschulgesetz (Flexibilisierung der Schulferien) (22.22.27). Es geht darum, den Rektorinnen und Rektoren der Mittelschulen zu ermöglichen, über die gesamte Schulzeit hinweg acht Ferienwochen als besondere Schulzeit zu bestimmen (z.B. für Sprachaufenthalte, Einführungswochen und neue Unterrichtsformen). 
    • Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. 
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, die Regelungen für die Feriendauer anzupassen, um den Ausbildungsansprüchen gerecht zu werden.

  • Erste Lesung des XIV. Nachtrags zum Mittelschulgesetz (Absenzgründe und Unterrichtsbefreiung) (22.22.26). Es geht um die Umsetzung einer Motion, welche verlangt, die Gründe für bewilligungsfähige Absenzen während des Unterrichts zu definieren. Der Kantonsrat tritt nicht auf die Vorlage ein. Er folgt damit dem Antrag der vorberatenden Kommission.
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der «Berichterstattung 2023 der Staatswirtschaftlichen Kommission (BUS Ostschweiz AG)» (82.23.03).
  • Kantonsratspräsident Jens Jäger-Vilters Wangs eröffnet den dritten Sessionstag. Die Session wird heute abgeschlossen. 

Die Beschlüsse vom Dienstag, 14. Februar 2023

  • Der Kantonsratspräsident beendet den zweiten Sessionstag. Die Diskussion über das Eintreten auf die Motion «Anpassung der Asyl-Fürsorge auf 80 Prozent der Regel-Sozialhilfe» (42.22.14) wird am Sessionsmittwoch fortgesetzt. Dieser beginnt um 08.30 Uhr. 
  • Der Kantonsrat diskutiert über das Eintreten auf die Motion «Anpassung der Asyl-Fürsorge auf 80 Prozent der Regel-Sozialhilfe» (42.22.14).
  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Gute Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Einbürgerung» (42.22.11) nicht ein. Er folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat erledigt 4 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des
    Finanzdepartementes:
    • Das Ostschweizer Kinderspital wird durch die eidgenössische Steuerverwaltung benachteiligt! (51.22.89);
    • Wurden bei den Spital-Veräusserungen dieselben vertraglichen Vereinbarungen getroffen? (51.22.64); 
    • Personelle Erneuerung in Leitungsorganen und Kommissionen, die von der Regierung gewählt werden (51.22.49);
    • Wie stark ist der Kanton St.Gallen von der OECD-Mindeststeuer-Reform betroffen? (51.22.24).

  • Der Kantonsrat heisst die Motion «Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten» (42.22.12) gut. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
  • Erste Lesung des XXI. Nachtrags zum Steuergesetz (Anpassung der Besteuerung von Vorzugsmieten) (22.22.22). Es geht um die Umsetzung einer Motion, welche verlangt, die Besteuerung der Vorzugsmiete an das Bundesrecht anzupassen. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
  • Erste Lesung des XX. Nachtrags zum Steuergesetz (Reduktion der Erbschafts- und Schenkungssteuerbelastung für Konkubinatspartnerinnen und
    -partner) (22.22.21). Es geht um die Umsetzung einer Motion, welche verlangt, Lebenspartner bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern gegenüber übrigen Empfängern zu bevorzugen. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
  • Erste Lesung des XIX. Nachtrags zum Steuergesetz (Anpassungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben und weitere Änderungen) (22.22.20). Es geht um den Nachvollzug von Bundesrecht auf kantonaler Ebene und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit die Arbeitslosenkassen ihre Leistungsabrechnungen direkt an die kantonale Steuerverwaltung übermitteln dürfen.
    • Ein Antrag, der eine Anpassung der Abzüge und Tarifstufen an den Landesindex der Konsumentenpreise erst bei einer Erhöhung von wenigstens 3 Prozent vorsieht, wurde abgelehnt.
    • Einem Antrag, der den Antrag der vorberatenden Kommission präzisiert, wurde zugestimmt. Bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen sollen die Folgen der kalten Progression durch die gleichmässige Anpassung der Tarifstufen und der in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge vom Einkommen ab dem 1. Januar 2024 voll ausgeglichen werden. Die Regierung hatte den Antrag bestritten und Festhalten am geltenden Recht beantragt.
    • Ein Antrag, am geltenden Recht festzuhalten, wurde abgelehnt.
    • Ein Rückweisungsantrag an die Regierung mit dem Auftrag, die finanziellen Auswirkungen einer neu im Nachtrag eingefügten Bestimmung zum Ausgleich der kalten Progression abzuklären und bei allen relevanten politischen Akteuren in Vernehmlassung zu geben, wurde abgelehnt.

  • Der Kantonsrat führt eine gemeinsame Eintretensdiskussion über die drei Geschäfte XIX. Nachtrag zum Steuergesetz (Anpassungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben und weitere Änderungen) (22.22.20) / XX. Nachtrag zum Steuergesetz (Reduktion der Erbschafts- und Schenkungssteuerbelastung für Konkubinatspartnerinnen und -partner) (22.22.21) / XXI. Nachtrag zum Steuergesetz (Anpassung der Besteuerung von Vorzugsmieten) (22.22.22). 
  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2024–2026 (33.23.04).
  • Der Kantonsrat berät den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2024–2026 (33.23.04). Beratungsgrundlage ist die Fassung der Finanzkommission. 
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag (Ziff. 2) ab, der die Regierung beauftragt, der Finanzkommission spätestens mit Vorlage des Budgets 2024 aufzuzeigen, welche Massnahmen sie ergreift, um dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel zu begegnen. 
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag (Ziff. 1) ab, der die Regierung beauftragt, dem Kantonsrat zum frühestmöglichen Termin, spätestens aber mit der Vorlage des Budgets 2024, zu Lasten der Erfolgsrechnung einen Sonderkredit zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege bzw. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nach der angenommenen Pflegeinitiative in der Höhe von 14 Mio. Franken zu beantragen. Mit der Vorlage soll aufgezeigt werden, wie die Mittel verwendet werden sollen. Im Fokus der Massnahmen soll die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege im Sinne der Umsetzung der Forderung der eidgenössischen Pflegeinitiative stehen. 
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag Ziff. 5 ab, der zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative (Ausbildungsoffensive) im Budget 2024 erstmalig einen Kantonsbeitrag von 2 Mio. Franken und in den folgenden Planjahren von je 4 Mio. Franken vorsieht.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag Ziff. 4 ab, der eine Quote für individuelle Lohnmassnahmen für jedes Jahr der Planungsperiode 2024-2026 auf 0,8 festlegen will.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag Ziff. 3 der Finanzkommission, der das Wachstum des Sockelpersonalaufwands für den strukturellen Personalbedarf für das Planjahr 2026 auf 0,2 Prozent festsetzt. Er lehnt einen Antrag der Regierung ab, der eine Festsetzung für die Planjahre 2024, 2025 und 2026 auf jeweils 0,4 Prozent vorsieht.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag Ziff. 2 der Finanzkommission, der den Niveaueffekt im Personalaufwand für IT-und Digitalisierungsvorhaben im Planjahr 2024 auf 0,8 Mio. Franken statt der von der Regierung beantragten 1,9 Mio. Franken festgesetzt. Die Niveaueffekte für IT-und Digitalisierungsvorhaben in den Planjahren 2025 (1,1 Mio. Franken) und 2026 (0,3 Mio. Franken) sollen gestrichen werden. Die Regierung bestritt den Antrag. 
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag Ziff. 1 der Finanzkommission, der einen Teuerungsausgleich im Planjahr 2024 von 1,4 Prozent vorsieht. Ein Antrag, den Teuerungsausgleich im Planjahr 2024 auf 2,2 Prozent und im Planjahr 2025 auf 1,5 Prozent festzulegen, wurde abgelehnt.

  • Erste Lesung des XXVIII. Nachtrags zum Volksschulgesetz (22.22.19). Es geht um die Klärung der Finanzierung der obligatorischen Lehrmittel. Es geht um eine zeitgemässe Lösung zwischen Kanton und Gemeinden über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Finanzierung der Lehrmittel. 
    • Ein Antrag, der die Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag vorsieht, das begonnene Projekt zur Lehrmittelsteuerung und -finanzierung fortzusetzen und dabei die direktbetroffenen schulischen Anspruchsgruppen (Lehrpersonen, Elternvereinigungen usw.) verstärkt einzubeziehen, wurde abgelehnt.
    • Der Kantonsrat folgt den Anträgen der vorberatenden Kommission, welche den Einbezug der Gemeinden in die Entscheidfindung über die Lehrmittel sowie die Streichung der Kompetenz des Bildungsrates, den Einsatz von unentgeltlich abzugebenden Lehrmitteln anzuordnen, vorsehen. Die Regierung hatte die Anträge der vorberatenden Kommission nicht bestritten.

  • Erste Lesung des II. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen (22.22.18). Es geht um die Umsetzung einer Massnahme aus dem Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus. Diese sieht vor, dass neu Nichterwerbstätige, deren AHV-Beiträge den Mindestbeitrag übersteigen, künftig auch Beiträge an die Familienausgleichskasse bezahlen sollen. Dies war bisher nicht der Fall. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung. 
  • Erste Lesung des II. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (22.22.17). Es geht um die Umsetzung einer Massnahme aus dem Kantonsratsbeschlusses über das Haushaltsgleichgewicht 2022plus, welche vorsieht, dass neu die Gemeinden die Kosten der in Härtefällen erlassenen AHV/IV/EO-Mindestbeträge tragen sollen.  Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
    • Ein Antrag, der eine einmalige Festlegung des Gemeindeanteils bis zum 31. Oktober nach Anhörung der politischen Gemeinden durch die Regierung vorsieht, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag, der eine Festlegung des Gemeindeanteils gemessen an der ständigen Wohnbevölkerung des gesamten Kantons vorsieht, wurde abgelehnt.

  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der folgenden Interpellation: Nein zu Wil West: «Wir hatten eine Volksabstimmung, geschätzte Regierung» (51.23.01). Der Kantonsrat erklärt dieInterpellation für dringlich. Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
  • Das Präsidium des Kantonsrates hat die folgenden vorberatenden Kommissionen bestellt:
    • Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (22.23.01); Kommissionspräsidentin Monika Scherrer-Degersheim (Mitte-EVP-Fraktion);
    • Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» (29.22.01) / Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung
      in den Jahren 2024 bis 2030 (33.22.05); Kommissionspräsident Sascha Schmid-Buchs (SVP-Fraktion);
    • Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022 (81.23.01) / XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.23.01) / XXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.23.02); Kommissionspräsident Martin Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (SP-Fraktion).

  • Kantonsratspräsident Jens Jäger-Vilters Wangs eröffnet den zweiten Sessionstag. 

Die Beschlüsse vom Montag, 13. Februar 2023

  • Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08.30 Uhr.
  • Der Kantonsrat erledigt 11 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bau- und Umweltdepartementes:
    • Anreize für die Energieeffizienz und -produktion fördern (51.22.85);
    • Axpo-Zocker: War die Regierung auf dem Laufenden? (51.22.78);
    • Energieausweise für Liegenschaften: Transparenz sollte Pflicht sein (51.22.73);
    • Solarstromschub durch PV-Anlagen auf kantonalen Flächen (51.22.72);
    • Umsetzung des Mehrwertausgleichs bei Um- und Aufzonungen gemäss aktuellem Bundesgerichtsurteil (51.22.67);
    • Versäumte Aufsicht des AFU im Versuchsstollen Hagerbach in den Jahren 2000 bis 2012? (51.22.66);
    • Abwasserreinigungsanlagen in den Nährstoffkreislauf einschliessen (51.22.60);
    • Gezielte Stromunterbrüche auch im Kanton St.Gallen? (51.22.61);
    • Die UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (51.22.55);
    • Reduktion der Ammoniak-Belastung (51.22.44);
    • Wird das Leitbild 2014 für die Wasserversorgung im Kanton St.Gallen umgesetzt? (51.22.43).

  • Der Kantonsrat tritt auf das Postulat «Kulturland erhalten – eine Autobahnüberdachung als Alternative zum ESP Wil West?» (43.22.06) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Einzige Lesung des Berichts der Regierung «Arealstrategien zur baulichen Entwicklung des Psychiatrieverbundes an den Standorten Eggfeld in Wil und St.Pirminsberg in Pfäfers» (40.22.06). Es geht um die bauliche Entwicklung der beiden Standorte, welche mittels einer Arealstrategie Infrastrukturen für eine zeitgemässe Betreuung ermöglichen sollen. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. 
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag Regierung ab, der die Regierung beauftragt, nach Abschluss der Projektdefinition und vor der Unterbreitung der Botschaften einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Arealstrategien vorzulegen. 
    • Er heisst die Aufträge der vorberatenden Kommission an die Regierung gut; sie wurden von der Regierung nicht bestritten. Die Regierung wird darin eingeladen, bei der Unterbreitung künftiger Botschaften und Berichte zur baulichen Entwicklung an den beiden Standorten Eggfeld in Wil und St.Pirminsberg in Pfäfers die Vor- und Nachteile einer allfälligen Immobilienübertragung sowie die Aufteilung der Investitionskosten darzulegen. 

  • Der Kantonsrat wählt Miriam Lendfers, Bazenheid, zur Präsidentin des Verwaltungsgerichtes der Amtsdauer 2023/2025.
  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen (35.22.01). Es geht um neue Büroräumlichkeiten und Gerichtssäle für das Kreisgericht St.Gallen am Standort Schützengasse 1.
  • Der Kantonsrat wählt Patrick Guidon, St.Gallen, zum Präsidenten des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2023/2025.
  • Der Kantonsrat wählt Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes, zum Regierungspräsidenten der Amtsdauer 2023/2024.
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen sowie deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (37.22.01) verläuft diskussionslos. Es geht um die finanzielle Unterstützung der Olma Messen durch die Umwandlung von einem Darlehen von 8,4 Mio. Franken in Eigenkapital. 
    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, im Rahmen der Eigentümerstrategie darzulegen, ob angezeigt ist, die Miteigentümerschaft mittelfristig aufzugeben. 
    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, eine Eigentümerstrategie zu erarbeiten und dem Kantonsrat Massnahmen aufzuzeigen, damit weitere Stützungsmassnahmen durch den Kanton verhindert werden können.

  • Zweite Lesung von vier Geschäften der Vorlage «Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde und Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (33.22.09A ff.)». Es geht um eine Kapitalerhöhung für die Spitalverbunde und ein Darlehen für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für die notwendige Erweiterung am Standort Grabs (33.22.09B33.22.09D33.22.09E und 33.22.09G). Die zweiten Lesungen verlaufen diskussionslos.
  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrätin Helen Alder Frey-Gossau (Die Mitte) als Ersatz für Kantonsrätin Patrizia Adam-St.Gallen in die Rechtspflegekommission.
  • Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
    • Nachtrag zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (22.23.01);
    • Kantonsratsbeschluss über die Einheitsinitiative «St.Galler Klimafonds» (29.22.01) / Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung der Energieförderung in den Jahren 2024 bis 2030 (33.22.05);
    • Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022 (81.23.01) / XXIV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.23.01) / XXV. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.23.02).

  • Der Kantonsrat stellt die Gültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitglieder in den Kantonsrat fest. Die neuen Mitglieder des Kantonsrates leisten den Pflichteid.
    • Helen Alder Frey (Die Mitte, Gossau) für Kantonsrätin Patrizia Adam, St.Gallen;
    • Hansruedi Thoma (Die Mitte, Müselbach) für Kantonsrat Karl Brändle, Bütschwil-Ganterschwil.

  • Kantonsratspräsident Jens Jäger-Vilters-Wangs eröffnet die Frühjahrssession.