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Publiziert am 12.01.2023 10:30 im Bereich Allgemein
Vereinbarung

Der Kanton soll statt 5 Mio. neu 10 Mio. Franken jährlich in die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung investieren. Die Regierung hat die entsprechende Gesetzesanpassung verabschiedet, nachdem diese in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen ist. Nun berät der Kantonsrat die Gesetzesanpassung.

Der Kantonsrat beauftragte im Februar 2022 die Regierung, die bisherigen Beiträge gemäss Kinderbetreuungsgesetz von 5 auf 10 Mio. Franken pro Jahr zu erhöhen. Die erhöhten Mittel sollen ein gut ausgebautes familien- und schulergänzendes Kinderbetreuungsangebot fördern und die Attraktivität St.Gallens als Arbeits- und Wohnkanton steigern. Mit den kantonalen Mitteln können die Gemeinden die Kosten für die Eltern senken, das Kinderbetreuungsangebot ausweiten oder den Betreuungsschlüssel verbessern.

Grosse Zustimmung in der Vernehmlassung

Die Erhöhung der Kantonsbeiträge stiess in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung. Hinweise gab es zum Verwendungszweck der Beiträge sowie zum bestehenden Verteilmechanismus. Infolgedessen wurde die Praxis des Kantons bei der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes in der Botschaft detaillierter erläutert. Am Gesetzesentwurf wurden keine Änderungen vorgenommen.

Positive Auswirkungen der bisherigen Förderung

Erste Erkenntnisse zur Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes liegen vor: Im Jahr 2021 haben 74 von 77 Gemeinden den Kanton um Beiträge ersucht. Dies zeigt, dass die Förderung einem Bedürfnis der Gemeinden und der Bevölkerung entspricht. Insgesamt unterstützte der Kanton die Gemeinden im Jahr 2021 mit rund 4,4 Mio. Franken für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.

Chancengerechter Zugang zur Kinderbetreuung

Im Kanton St.Gallen besteht für Familien nach wie vor kein chancengerechter Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten, da die Gemeinden die Kantonsbeiträge sehr unterschiedlich einsetzen. Zudem ist das bestehende Beitragssystem sowohl für die Gemeinden als auch für den Kanton umständlich und aufwändig. Die Regierung stellt deshalb im vorliegenden Gesetzesnachtrag eine einfachere und einheitlichere Handhabung in den Gemeinden in Aussicht. Zudem strebt sie eine stärkere Subjektorientierung bei der Finanzierung an. Dadurch sollen die finanziellen Unterstützungen vermehrt direkt an die Eltern ausgerichtet werden statt an die Kinderbetreuungsanbietenden.

Volksabstimmung im Herbst 2023

Die Regierung überweist den Gesetzesnachtrag an den Kantonsrat. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2023 beraten. Der Nachtrag unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. Die erforderliche Volksabstimmung findet voraussichtlich im November 2023 statt. Der Vollzug ist ab 1. Januar 2024 vorgesehen.

Die Botschaft und der Entwurf der Regierung zum Nachtrag des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung vom 10. Januar 2023 sind ab 13.30 Uhr im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.23.01 abrufbar.