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Publiziert am 19.01.2023 08:00 im Bereich Allgemein
Haft

Das Ausschaffungsgefängnis Bazenheid hat per Ende 2022 seinen Betrieb eingestellt. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts. Bis zur Eröffnung der Erweiterung des Regionalgefängnisses Altstätten bringt der Kanton St.Gallen Häftlinge in ausländerrechtlicher Administrativhaft im ehemaligen Flughafengefängnis im Kanton Zürich unter.

Seit 2011 nutzte der Kanton St.Gallen das Gefängnis Bazenheid als Ausschaffungsgefängnis mit zwölf Plätzen für die ausländerrechtliche Administrativhaft. Das Ausschaffungsgefängnis Bazenheid wurde ursprünglich für Untersuchungshaft gebaut. Betrieben wurde das Gefängnis durch Mitarbeitende der Kantonspolizei. Mit der Schliessung sind keine Entlassungen verbunden.

Das Bundesgericht befand mit Urteil vom 8. November 2022, dass die Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis Bazenheid nicht den bundesrechtlichen Vorgaben entsprächen (Urteil 2C_781/2022). Zum Beispiel bezüglich Räumlichkeiten für Besuche, Einschliessungszeit in der Zelle, Internetzugang sowie Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten im Gefängnis. Eine bauliche, organisatorische und personelle Anpassung des Betriebs erwies sich angesichts der Dringlichkeit sowie der fehlenden Ressourcen als nicht umsetzbar. Deshalb wurde das Ausschaffungsgefängnis Bazenheid per Ende 2022 geschlossen.

Der Kanton St.Gallen wird ab sofort ausländische Personen, für die ausländerrechtliche Haft angeordnet wird, im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft am Flughafen Zürich unterbringen. Dieses vollzieht heute ausschliesslich Zwangsmassnahmen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz. Es bietet 130 Haftplätze.

Im Jahr 2027 ist die Eröffnung der Erweiterung des Regionalgefängnisses Altstätten geplant. In der Erweiterung sind insgesamt 52 Plätze für ausländerrechtliche Administrativhaft vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton St.Gallen die ausländerrechtliche Haft wieder auf seinem Kantonsgebiet vollziehen.