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Publiziert am 09.12.2022 10:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Kantonsrat

Die Gebäude der Psychiatrieverbunde in Wil und Pfäfers genügen den Anforde-rungen an eine zeitgemässe Betreuung nicht mehr. Deshalb sollen sie umgebaut werden. Dazu hat die Regierung in einem ersten Schritt Arealstrategien erarbeitet, die sie dem Kantonsrat vorlegt. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat auf den Bericht einzutreten und schlägt einen Auftrag an die Regierung vor.

Die Leistungen im Psychiatriebereich stehen vor bedeutenden Umbrüchen und damit verbundenen Herausforderungen. Dabei gewinnen erstens Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimierung sowie zweitens die Attraktivität für Mitarbeitende, Zuweisende sowie Patientinnen und Patienten zunehmend an Bedeutung. Die veraltete, teils unter Denkmalschutz stehende bauliche Infrastruktur erschwert dabei die Einführung neuer, optimierter Prozesse. Mit dem Bericht «Arealstrategien zur baulichen Entwicklung des Psychiatrieverbundes an den beiden Standorten Eggfeld in Wil und St.Pirminsberg in Pfäfers» sollen zeitgemässe Infrastrukturen für eine gute Behandlung der Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Dafür müssen bestehende Flächen besser genutzt und die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude erneuert werden. Die Regierung will zu einem späteren Zeitpunkt eine Immobilienübertragung vom Kanton an den Psychiatrieverbund – unabhängig von der Umsetzung der beiden Arealstrategien – überprüfen lassen.

Unter dem Präsidium von Oskar Seger, St.Gallen, hat die vorberatende Kommission den Bericht beraten. Sie begrüsste die geplanten Optimierungen, stellte gleichzeitig aber auch zahlreiche Fragen. Die Kommission beriet in der Folge einen Auftrag über die Erstellung eines Zwischenberichts, der jedoch keine Mehrheit fand. Stattdessen soll die Regierung damit beauftragt werden, bei der Unterbreitung künftiger Botschaften und Berichte zur baulichen Entwicklung an den beiden Standorten Eggfeld in Wil und St.Pirminsberg in Pfäfers gewisse Fragestellungen zu berücksichtigen. Erstens sollen die Vor- und Nachteile einer teilweisen oder vollständigen Übertragung der Liegenschaften an den Psychiatrieverbund aufgeführt und der Entscheid der Regierung begründet werden. Zweitens soll eine Kostenaufteilung zeigen, welche Ausgaben durch die tatsächlichen Betriebsbedürfnisse und welche aufgrund denkmalpflegerischer Aufgaben entstehen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession 2023 in einziger Lesung. Der Bericht der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche), unter der Geschäftsnummer 40.22.06 zu finden.