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Publiziert am 22.12.2022 09:00 im Bereich Allgemein
Kartons

Die Büroräumlichkeiten des Kreisgerichts St.Gallen am Bohl 1 sowie die Gerichtssäle an der Neugasse 3/5 erfüllen die Anforderungen an einen zeitgemässen Gerichtsbetrieb nicht mehr. Die vorberatende Kommission begrüsst die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 für das Kreisgericht und beantragt Eintreten auf die entsprechende Vorlage der Regierung.

Seit 1996 ist das Kreisgericht in der Liegenschaft Bohl 1 in St.Gallen eingemietet. Die Verhandlungen des Gerichts finden an der Neugasse 3/5 in einer Liegenschaft der Stadt St.Gallen statt. Die Lösung mit zwei Standorten war als Provisorium gedacht. Beide Standorte sind unzulänglich für den Betrieb eines Kreisgerichtes. So ist unter anderem eine Trennung des internen und des öffentlichen Bereichs am Bohl 1 nicht möglich, die Sicherheitsmassnahmen sind unzureichend und die Lärmimmissionen zu hoch. Die Neugasse 3/5 ist als Standort für die Gerichtssäle ungeeignet, da auch dort die nötigen Sicherheitsinfrastrukturen fehlen und aus baulichen Gründen nicht bereitgestellt werden können.

Die Regierung möchte dem Kreisgericht St.Gallen an der Schützengasse 1 ein Gerichtsgebäude zur Verfügung stellen, das den Anforderungen an einen funktionalen Gerichtsbetrieb entspricht und in dem das erforderliche Sicherheitsdispositiv umgesetzt werden kann. Die Liegenschaft gehört dem Kanton St.Gallen und wurde bis vor kurzem durch die Staatsanwaltschaft genutzt. Mit der Zusammenführung des Kreisgerichtes an einem Standort wird der Betrieb zudem vereinfacht. Der Kreditbedarf für dieses Vorhaben beträgt 27,22 Millionen Franken.

Die vorberatende Kommission hat unter dem Vorsitz von Margot Benz, St.Gallen, die Räumlichkeiten am Bohl und der Neugasse besichtigt und anerkennt den Bedarf für einen neuen Standort. Mit einer Machbarkeitsstudie für die Liegenschaft Schützengasse 1 konnte der Kommission verständlich dargelegt werden, dass die Instandsetzung und Umnutzung sachgerecht erfolgt und den Bedürfnissen der Verfahrensparteien sowie den Mitarbeitenden des Kreisgerichtes Rechnung getragen wird. Die Kommission liess sich zudem über die umwelt- und klimagerechte Beachtung der Nachhaltigkeit der Instandsetzung sowie weitere bauliche Fragen informieren.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2023 in zweiter Lesung. Die Volksabstimmung über den Kredit wird voraussichtlich im Herbst 2023 stattfinden. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 35.22.01 zu finden.