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Publiziert am 01.12.2022 10:00 im Bereich Allgemein
Geld

Der Kantonsrat hat in der Novembersession dem Antrag der Regierung zugestimmt, einen Rahmenkredit für humanitäre Vorhaben in der Ukraine oder in einem betroffenen Nachbarland aus dem Lotteriefonds bereitzustellen.

Die Flüchtlingskrise und die zunehmende Not in der Ukraine erfordern mit Blick auf den nahenden Winter dringliche Unterstützungen. Der Kantonsrat hat dies mit der Bewilligung des Rahmenkredits von 500'000 Franken für die Ukraine-Hilfe deutlich gemacht. Aus diesem Kredit sollen Hilfsprojekte unterstützt werden, die direkt in der Ukraine oder in einem vom Krieg betroffenen Nachbarland tätig sind und insbesondere der humanitären Hilfe oder dem Wiederaufbau dienen. Primär werden Vorhaben unterstützt, deren Trägerschaften ihren Sitz im Kanton St.Gallen haben und im Bereich der humanitären Hilfe über bewährte, mindestens fünfjährige Partnerschaften vor Ort verfügen.

Entsprechende Trägerschaften können bis zum 15. Januar 2023 beim Amt für Kultur ein Gesuch um Unterstützung einreichen.

Aus den übrigen Mitteln des Rahmenkredits richtet das Amt für Kultur ein bis zwei grössere Beiträge an professionelle Hilfswerke aus. Ausgewählt werden Hilfswerke, die über mindestens fünf Jahre Erfahrung im Bereich der humanitären Katastrophen- und Wiederaufbauhilfe verfügen. Sie haben ihren Sitz in der Schweiz und koordinieren ihre Vorhaben mit den Anstrengungen und Massnahmen der staatlichen Behörden oder Partnerorganisationen vor Ort. Die Hilfswerke sind zudem von einer unabhängigen, anerkannten Stelle zertifiziert. Das Amt für Kultur geht direkt auf entsprechende Hilfsorganisationen zu. Es können keine Gesuche für diese grösseren Beiträge eingereicht werden.

Der Kanton St.Gallen trägt mit dem Engagement der humanitären Tradition der Schweiz Rechnung und zeigt sich solidarisch mit der notleidenden ukrainischen Bevölkerung. Ein solches Engagement steht im Einklang mit der grossen Solidarität der St.Galler Bevölkerung und den Leistungen der St.Galler Gemeinden.