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Publiziert am 24.11.2022 17:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Sport

Die Teilhabe an sportlichen Aktivitäten ist eine Verpflichtung, die sich aus der UNO-Behindertenrechtskonvention ergibt. Zur Förderung des inklusiven Sports für Menschen mit Behinderung führt der Kanton das Programm «Unified» ein. Dieses vernetzt die Beteiligten und unterstützt die Zielgruppen. Das Departement des Innern und das Bildungsdepartement haben hierfür eine Vereinbarung mit Special Olympics Switzerland für die Jahre 2023 und 2024 abgeschlossen.

Zur Förderung des inklusiven Sports bietet Special Olympics Switzerland das Programm «Unified» an. Dieses wurde in anderen Kantonen erfolgreich eingeführt. Auch der Kanton St.Gallen hat beschlossen, das Programm vorerst für eine zweijährige Pilotphase in den Jahren 2023 und 2024 einzuführen. Im Programm «Unified» werden regionale Sportvereine und Breitensportanlässe bei der Inklusion unterstützt. Dafür baut Special Olympics Switzerland eine Koordinationsstelle auf. Diese pflegt das Netzwerk und unterstützt die Zielgruppen (zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Sportlerinnen und Sportler sowie deren Eltern). Das Programm wirkt breit und berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Behinderungsarten.

Menschen mit Behinderung sollen in Sportvereinen in ihrer Umgebung Sport treiben und an Breitensportanlässen teilnehmen können. Die Teilhabe an Sportaktivitäten ist unter anderem eine Verpflichtung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Die Schweiz hat diese im Jahr 2014 ratifiziert.

Behindertenorganisationen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung fördern bereits heute Sport und Bewegung. Die diesjährigen National Summer Games in St.Gallen haben die Bedeutung dieser Förderung nochmals bestätigt. Es braucht weitere Bemühungen, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung noch besser Rechnung zu tragen.

Der Kanton unterstützt Special Olympics finanziell und fachlich. Das Amt für Sport im Bildungsdepartement ist mit Sportverbänden in Kontakt und sorgt für deren Einbezug. Auch der Schulsport in den Sonderschulen ist zu berücksichtigen. Das Amt für Soziales im Departement des Innern ist für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung verantwortlich. Es stellt den Austausch mit Behindertenorganisationen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sicher.