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Publiziert am 28.10.2022 08:30 im Bereich Allgemein
Waage

Der Kanton Appenzell Innerrhoden überträgt den Vollzug des Eich- und Messwesens für sein Kantonsgebiet ab Januar 2023 an einen Eichmeister des Kantons St.Gallen.

Nach einer vertieften Prüfung der eichamtlichen Tätigkeiten hat die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden beschlossen, den Vollzug des Eich- und Messwesens auszulagern. Appenzell Innerrhoden überträgt die Aufgabe mit einer Leistungsvereinbarung an Martin Keller, Berneck, Eichmeister des Eichkreises 4 des Kantons St.Gallen. Der Kanton St.Gallen hat hierzu seine Zustimmung erteilt.

Die ab 1. Januar 2023 geltende Leistungsvereinbarung des Kantons Appenzell Innerrhoden mit dem St.Galler Eichmeister lehnt sich an die vom Kanton St.Gallen mit seinen vier gewählten Eichmeistern abgeschlossenen Vereinbarungen an. Der Kanton Appenzell Innerrhoden nimmt seine Aufsichtsfunktion über das Eichwesen weiterhin wahr.

Für den Kanton St.Gallen entstehen mit der Auslagerung des Eichwesens durch den Kanton Appenzell Innerrhoden keine Kosten, da die Eichmeister im Kanton St.Gallen ihre Tätigkeit in einer selbständigen Erwerbstätigkeit auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko ausüben. Für den Vollzug und die Aufsicht über das Eich- und Messwesen im Kanton St.Gallen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig.

Die Zusammenarbeit ist eine «Win-Win-Situation» für beide Kantone und unterstützt die Schwerpunktplanung 2021 – 2031 der St.Galler Regierung, die als eines der zentralen Handlungsprinzipien die Vernetzung und Kooperation festgelegt hat. Ziel ist es, interkantonale Vernetzungen zu fördern und zukunftsträchtige Kooperationen abzuschliessen.