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Publiziert am 15.09.2022 09:30 im Bereich Allgemein
Maiswurzelbohrer auf Blatt

Im Rheintal und im Fürstenland ist in diesem Jahr der Maiswurzelbohrer entdeckt worden. In den letzten beiden Jahren war bereits das Rheintal von diesem Schädling betroffen. Aufgrund seines grossen Schadenpotenzials müssen neu auch Bauern im Fürstenland sowie im Linthgebiet den Maisanbau einschränken.

Der Maiswurzelbohrer legt im Herbst seine Eier in bestehenden oder bereits abgeernteten Maisfeldern ab. Die Larven schlüpfen im nächsten Frühjahr/Frühsommer und machen ihren Reifungsfrass, indem sie die Wurzeln der Maispflanze fressen. Das verursacht bedeutende Schäden. Da die Larve auf Mais angewiesen ist, lässt sich der Käfer durch einen Anbauunterbruch von einem Jahr effizient bekämpfen.  

Gemäss der Richtlinie des Bundes zur Verhinderung der Ausbreitung darf in einem Radius von zehn Kilometern um den befallenen Standort kein Mais auf Mais angebaut werden. Das Landwirtschaftsamt hat dazu heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

In folgenden Gemeinden ist es 2023 verboten, auf Flächen Mais anzupflanzen, auf denen bereits 2022 Mais angebaut wurde: Wil, Zuzwil, Uzwil, Oberuzwil, Jonschwil, Lütisburg, Rapperswil-Jona, Benken, Kaltbrunn, Schänis, Weesen, Pfäfers, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Sargans, Wartau, Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald, Rüthi, Oberriet, Eichberg, Altstätten, Marbach, Rebstein, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Berneck, Au und ­St.Mar­grethen.

Bei den folgenden Gemeinden betrifft das Verbot die Gebiete, welche im Zehn-Kilometer-Radius um die Befallsherde liegen: Niederhelfenschwil, Niederbüren, Oberbüren, Flawil, Degersheim, Neckertal, Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Kirchberg, Eschenbach, Gommiswald, Mels, Rheineck und Thal. Die Grenzen erfolgen gemäss Planausschnitt unter Maiswurzelbohrer | sg.ch.

Die Verfügung kann unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.