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Publiziert am 02.09.2022 10:00 im Bereich Allgemein
Notrufzentrale

Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Appenzell Innerrhoden haben einen Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit im Polizeibereich abgeschlossen. Ab 1. Januar 2023 übernimmt die Kantonspolizei St.Gallen gewisse polizeiliche Leistungen für den Kanton Appenzell Innerrhoden und wird dafür entsprechend entschädigt.

Der Rahmenvertrag schafft die Grundlage für die polizeilichen Handlungen und regelt die Rechte, Pflichten sowie die Haftung für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei St.Gallen. Die einzelnen polizeilichen Leistungen, welche die Kantonspolizei St.Gallen im Kanton Appenzell Innerrhoden erbringen wird, und die hierfür anfallenden Kosten werden in Dienstleistungsvereinbarungen näher geregelt.

So werden künftig sämtliche Notrufe aus Appenzell Innerrhoden in die Kantonale Notrufzentrale der Kantonspolizei St.Gallen gelangen und dort bearbeitet. Die Einsatzfahrzeuge der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden werden somit ebenfalls von St.Gallen aus disponiert. Sodann wird inskünftig der polizeiliche Erstangriff im Bezirk Oberegg bei zeitkritischen Einsätzen von Mitarbeitenden der Kantonspolizei St.Gallen sichergestellt. Im Weiteren werden die kriminaltechnischen Arbeiten der Kantonspolizei St.Gallen übertragen. In diesen Bereichen ist die Ausarbeitung der einzelnen Dienstleistungsvereinbarunge n schon weit fortgeschritten. Verschiedene weitere Dienstleistungsvereinbarungen werden für künftige mögliche Zusammenarbeitsbereiche geprüft und erstellt.

Der Kanton Appenzell Innerhoden entschädigt diese Dienstleistungen zu Vollkosten. Damit kann die Kantonspolizei St.Gallen drittfinanzierte Stellen schaffen, um das zusätzliche Arbeitsvolumen zu bewältigen und eine grössere Flexibilität bei der Arbeitsbewältigung zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit ist somit eine «Win-Win-Situation» für beide Kantone. Dies liegt auf der Linie der Schwerpunktplanung 2021 – 2031 der St.Galler Regierung, die als eines der zentralen Handlungsprinzipien über alle Schwerpunktziele die Vernetzung und Kooperation festgelegt hat. Ihr Ziel ist, interkantonale Vernetzungen zu fördern und zukunftsträchtige Kooperationen abzuschliessen. Der vorliegende Rahmenvertrag ist ein Meilenstein im Polizeibereich.