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Publiziert am 21.09.2022 08:15 im Bereich Allgemein
Symbolbild Gas

Die Ostschweizer Kantone befürworten die Verordnungsentwürfe zu den Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung im Bereich Erdgas des Bundes. Verbrauchsbeschränkungen und insbesondere eine Kontingentierung von Erdgas gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. In einer koordinierten Stellungnahme verlangen die Kantone auch ein entsprechendes Vorgehen beim Strom.

Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen und Thurgau sind in allen wichtigen Bereichen mit der entsprechenden Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) einverstanden. Deren Stellungnahme wurde unter Einbezug von sechs weiteren eidgenössischen Direktoren- respektive Regierungskonferenzen sowie dem Steuerungsausschuss Energieversorgungssicherheit der Kantone erarbeitet.

Damit unterstützen die Ostschweizer Kantone grundsätzlich die vom Bundesrat in die Konsultation gegebenen Vorschläge und halten fest, dass Beschränkungen und Kontingentierungen beim Verbrauch von Erdgas mit allen Mitteln verhindert werden müssen. In der gemeinsamen Stellungnahme wird aber verlangt, dass der Bund klare Bedingungen formuliert, wann und aufgrund welcher Indikatoren die jeweils nächste der vier Massnahmenstufen ausgerufen wird.

Ausnahmen von Massnahmen umfassender formulieren

Kantone und die Gemeinden brauchen klare Anhaltspunkte und eine Vorlaufzeit, um sich angemessen auf die Umsetzung von Massnahmen vorbereiten zu können. Die Ausnahmen von Massnahmen sollen umfassender formuliert werden: Neben Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sollten zum Beispiel auch Einrichtungen für Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen unter die Ausnahmeklausel fallen.

Im Hinblick auf eine drohende Gasmangellage sollten der Handel mit Kontingenten für die Berechnung des Verbrauchs beziehungsweise die Umsetzung von Kontingentierungen und Beschränkungen ermöglicht werden. Zudem sollte auch der Multi-Site-Ansatz berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten Guthaben respektive Kontingente für einen Standort an einem anderen Standort verwenden können, wenn sie sich zum Beispiel dazu entschliessen, einen Standort zu schliessen.

Ebenso sollen Sparappelle mit der nötigen Intensität verbreitet werden, um spätere Einschränkungen möglichst schon im Vorfeld vermeiden zu können. Derzeit gilt ein dringender Sparappell, der sich an alle Erdgasverbraucherinnen und -verbraucher richtet. Die Ostschweizer Kantone werden ihren Beitrag zur freiwilligen Einsparung von Energie leisten und bei ihren eigenen Bauten eine Vorbildfunktion für Gesellschaft und Wirtschaft einnehmen.

Bund soll Vollzugshilfen zur Verfügung stellen

Im Weiteren ist in den vorgeschlagenen Verordnungen vorgesehen, dass die Kantone die Einhaltung möglicher Beschränkungen und Verbote kontrollieren sollen. Die Ausführungsbestimmungen werden unter Einbezug der Kantone erarbeitet. Dazu soll der Bund Vollzugshilfen zur Verfügung stellen. Um diese pragmatisch und schweizweit einheitlich umsetzen zu können, wird der Bundesrat aufgefordert, die entsprechenden Regeln dafür genau festzulegen. Verstösse sollen in einem einfachen Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.

Thurgau und St.Gallen als Grenzkantone werden teilweise durch die angrenzenden Länder Deutschland und Österreich mit Erdgas versorgt. Dies bedeutet, dass sie auch abhängig sind von den Beschränkungen oder Kontingentierungen in den Nachbarländern. Dies soll der Bundesrat bei seinen entsprechenden Regelungen mitberücksichtigen.