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Publiziert am 29.09.2022 09:00 im Bereich Allgemein
Ausschnitt ÖREB-Kataster

Im Sommer 2022 konnten die Informationen der letzten Gemeinden im kantonalen ÖREB-Portal publiziert werden. Damit ist der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen nun für das ganze Kantonsgebiet vollständig und flächendeckend verfügbar.

Seit gut zehn Jahren wird in der Schweiz der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentums­beschränkungen (ÖREB-Kataster) aufgebaut. Der Kanton St.Gallen nahm das ÖREB-Portal im Herbst 2021 mit rund 50 Gemeinden in Betrieb. Nun konnten die Arbeiten für die verbliebenen Gemeinden abgeschlossen werden und das Bundesamt für Landestopografie swisstopo hat den ÖREB-Kataster St.Gallen definitiv abgenommen.

Zu jedem Grundstück im Kanton lassen sich im ÖREB-Portal unter https://oereb.geo.sg.ch die Informationen über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen aufrufen und herunterladen. Der Zugriff ist neu auch direkt im Geoportal möglich.

Die öffentlich-rechtlichen Einschränkungen zu den Themen Raumplanung, Strassen, Eisenbahn, Flughafen, Kataster der belasteten Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald stehen gesammelt, übersichtlich und verlässlich zur Verfügung. Vom Zugang zum ÖREB profitieren zahlreiche Akteure wie zum Beispiel Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Planungsbüros, Banken, Behörden oder die Verwaltung. Der ÖREB-Kataster ermöglicht es der Bevölkerung, Behördengänge zu vermeiden und online auf die Informationen zuzugreifen.

Das ÖREB-Portal verzeichnete in den letzten Monaten konstant hohe Zugriffe. Pro Monat werden etwa 10'000 PDF-Auszüge erstellt. Das sind über 300 PDF-Auszüge pro Tag. Pro Gemeinde sind das täglich rund fünf Auszüge. Diese Zahlen zeigen, dass der ÖREB-Kataster intensiv genutzt wird und sich der Aufwand für die Einführung gelohnt hat. Aktuell wird der Fokus auf den Betrieb und die Etablierung der Nachführungsprozesse sowie auf die Weiterentwicklung gerichtet.

ÖREB beschränken Nutzung

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen sind Beschränkungen der freien Nutzung eines Grundstückes. Sie werden in einem behördlichen Verfahren auf Basis gesetzlicher Grundlagen erlassen, wenn das Interesse der Öffentlichkeit höher gewichtet wird als private Belange. Dies betrifft zum Beispiel Grundwasserschutzzonen, in denen die Nutzung stark eingeschränkt sein kann. Für einen Eintrag im ÖREB-Kataster muss im Verfahren ein konkretes und klar abgegrenztes Gebiet bezeichnet werden.