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Publiziert am 17.08.2022 11:00 im Bereich Allgemein
Panorama Wil West

Im Westen der Stadt Wil soll mit dem Entwicklungsschwerpunkt WILWEST in den nächsten 30 bis 40 Jahren ein attraktiver Standort für Gewerbe- und Industriebetriebe mit insgesamt bis zu 3000 neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Die St.Galler Stimmbevölkerung stimmt am 25. September 2022 über einen Sonderkredit für die Arealentwicklung ab.

Im Frühjahr 2022 hat der Kantonsrat des Kantons St.Gallen dem Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Sonderkredit dient dazu, die notwendigen Vorleistungen für die Erschliessung, Vermarktung und den Betrieb des Areals Münchwilen zu finanzieren. Das Areal soll im Rahmen des Gesamtprojekts WILWEST zu einem attraktiven Wirtschaftsgebiet entwickelt werden. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen sowie der Gemeinden der «Regio Wil», das als Teil des Agglomerationsprogramms Wil auch durch den Bund unterstützt wird.

Notwendige Vorleistungen  

Als grösster Grundeigentümer im Teilgebiet Münchwilen des Areals Wil West finanziert der Kanton St.Gallen mit dem Sonderkredit die Erschliessung, die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb des Areals. In einem zweiten Schritt will der Kanton die Grundstücke respektive die Baufelder marktgerecht veräussern. Zudem muss er die Grundlagen schaffen, damit er als Grundeigentümer die erforderlichen Aufgaben wahrnehmen kann, wie zum Beispiel den Aufbau einer Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft.

Der Sonderkredit für die Finanzierung der notwendigen Vorleistungen und Arbeiten beträgt 35 Millionen Franken. Der Kanton rechnet, dass er mit den geplanten Erträgen aus dem Verkauf der Baufelder die Aufwendungen im Verlauf des Realisierungshorizonts von 20 bis 30 Jahren decken kann. Im besten Fall rechnet er gar mit einem leicht positiven Ergebnis.

Volkswirtschaftlicher Mehrwert

Vom Gesamtvorhaben WILWEST erwartet der Kanton einen wesentlichen volkswirtschaftlichen Mehrwert. Das Areal Wil West verfügt über ein gutes Standortentwicklungspotenzial, von dem auch die St.Galler Bevölkerung und die im Kanton ansässigen Betriebe profitieren können. Da die Stadt Wil und die umliegenden Gemeinden gesellschaftlich und wirtschaftlich eng verflochten sind, ist bei der Beurteilung der Vorlage auch der Blick über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus mitentscheidend. Dabei sind nicht nur die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte von Bedeutung, sondern auch die positiven Effekte, die im Bereich Verkehr und Mobilität sowie Nachhaltigkeit zu erwarten sind.

Verkehrliche Massnahmen nicht Gegenstand der Abstimmungsvorlage

Das Gesamtvorhaben WILWEST umfasst eine Reihe von raumplanerischen, verkehrstechnischen und infrastrukturellen Massnahmen. Wesentliche Verkehrsmassnahmen für die angestrebte Entwicklung in Wil West sind unter anderem:

-          die Realisierung des neuen Autobahnanschlusses Wil West,

-          die Arealerschliessung über die Dreibrunnenallee (Kantonsstrasse Thurgau),

-          die Netzergänzung Nord als Umfahrungsstrasse von Wil (Kantonsstrasse St.Gallen),

-          die flankierenden Massnahmen der Stadt und Region Wil.

Für diese Vorhaben sind separate Beschlussfassungen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten auf den Ebenen Bund, Kantone Thurgau und St.Gallen sowie auf kommunaler Ebene erforderlich. Die Verkehrsmassnahmen sind deshalb nicht Gegenstand der Vorlage zum Sonderkredit für die Arealentwicklung Wil West.

Nachhaltige Entwicklung sichergestellt

Der Standort ist den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die Entwicklung der Arbeitszonen soll in der gesamten Agglomeration Wil auf diesen Bereich konzentriert werden. Die notwendigen raumplanerischen Festlegungen werden mit dem Erlass einer kantonalen Nutzungszone (KNZ) durch den Kanton Thurgau sichergestellt. Das Verhältnis zwischen dem Kanton St.Gallen als Grundeigentümer und dem Kanton Thurgau als Hoheitsträger wird in einem Arealentwicklungsvertrag geregelt.