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Publiziert am 07.07.2022 10:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Akten

Ein im Auftrag des Departementes des Innern erstellter Forschungsbericht zeigt: Die St.Galler Behörden haben bei Adoptionen aus Sri Lanka zwischen 1973 und 2002 wesentliche gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten. Die Regierung anerkennt die Verantwortung des Kantons für die einstigen Verfehlungen in kantonaler Zuständigkeit. Die Regierung unterstützt die Betroffenen daher weiterhin, etwa im Rahmen des Betreuungskonzepts von Back to the Roots, das Bund und Kantone seit Anfang 2022 finanzieren.

Im Kanton St.Gallen wurden zwischen 1973 und 2002 insgesamt 86 Kinder aus Sri Lanka adoptiert. Im Auftrag des Departementes des Innern führten die Historikerinnen Francesca Falk und Danielle Berthet der Universität Bern für jedes Adoptionsverfahren die Akten aus den kommunalen und kantonalen Archiven zu einem Dossier zusammen. Anschliessend prüften sie dieses unter Beizug weiterer Fachleute auf die Einhaltung der damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Untersuchung zeigt, dass in keinem der untersuchten Dossiers die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben dokumentiert ist. Am Forschungsprojekt arbeitete auch die Betroffenenorganisation «Back to the Roots» in der Begleitgruppe mit.

Geltende gesetzliche Vorgaben nicht umgesetzt

Für das Forschungsteam ist besonders gravierend, dass die verschiedenen involvierten Behörden deutliche Hinweise auf kommerzielle Adoptionsvorgänge in Sri Lanka unbeachtet liessen. Dabei waren die Mängel in den dortigen Verfahren und die Kommerzialisierung des Adoptionswesens schon in den 1980er-Jahren in der Schweiz bekannt. Mangelhaft war auch das Vorgehen der beteiligten kantonalen und kommunalen Behörden im Kanton St.Gallen. So wurden fehlende, unvollständige oder widersprüchliche Angaben auch in den für die Schweizer Verfahren zentralen sri-lankischen Dokumenten ohne weitere Nachforschungen akzeptiert. Verschiedentlich fehlen etwa die Zustimmungen der leiblichen Eltern zur Adoption oder die Geburtsurkunden der Kinder. Waren sie vorhanden, wiesen sie oft offensichtliche Ungereimtheiten auf. Dadurch konnte die Herkunft der Kinder verschleiert oder gefälscht werden, womit eine Herkunftssuche deutlich erschwert oder gänzlich verunmöglicht wird.

Betroffene unterstützen und beraten

Die Regierung hat die Ergebnisse mit den beiden Hauptautorinnen sowie mit der Betroffenenorganisation «Back to the Roots» diskutiert. Die Regierung anerkennt die Verantwortung des Kantons für die einstigen Verfehlungen in kantonaler Zuständigkeit im Zusammenhang mit den Adoptionen aus Sri Lanka. Die Betroffenen sollen weiterhin auch durch den Kanton unterstützt werden. Bereits seit 2019 werden Betroffene bei ihrer Herkunftssuche durch den Kanton unterstützt. Neben dem Zugang zu Akten ist eine weitergehende Beratung und psychosoziale Begleitung der Betroffenen wichtig. Die Beratung wird vom Verein «Back to the Roots» gemäss ihrem Betreuungskonzept erbracht. Im Jahr 2019 wurde der Verein über den Lotteriefonds des Kantons St.Gallen unterstützt.

Im Rahmen der nun abgeschlossenen Forschungsarbeit wurden zudem die Akten aus sämtlichen verschiedenen Dienststellen in Falldossiers zusammengefasst. Dies dient den Betroffenen bei ihren Recherchen. Auch werden den Betroffenen die Gebühren der Herkunftssuche erlassen. Nicht alle Betroffenen werden ihre Herkunft vollständig eruieren können, da die meisten Papiere falsche Angaben enthalten. Eine Herkunftssuche im herkömmlichen Sinn ist damit unmöglich. Die Regierung möchte mit den zusätzlichen Bemühungen sowohl auf kantonaler wie auch auf Bundesebene einen Beitrag zur Wiedergutmachung der Versäumnisse und Verfehlungen leisten.

Ungenügender Schutz der adoptierten Kinder

In der Schweiz wurde der Adoptionsentscheid der sri-lankischen Behörden nicht direkt anerkannt. Deshalb kamen die sri-lankischen Kinder zuerst als Pflegekinder in die Schweiz und konnten frühestens nach zwei Jahren nach hiesigem Recht adoptiert werden. Für die Aufnahme eines Pflegekindes aus Sri Lanka galten diverse Vorschriften. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Kinder sahen etwa vor, dass bis zur Anerkennung der Adoption eine Vormundschaft zu errichten war. Zudem mussten die Behörden das Pflegeverhältnis nach vorgängiger Eignungsabklärung des jeweiligen adoptionsinteressierten Ehepaars bewilligen und mittels Hausbesuchen beaufsichtigen. Auch musste dem Pflegekind eine Vertrauensperson zur Seite gestellt werden.

Der Bericht zeigt auf, dass Kinder auch Ehepaaren zugesprochen wurden, ohne dass die zuständigen Stellen vorgängig die dort vorherrschenden Verhältnisse ausreichend abklärten. Bei der Hälfte der analysierten Verfahren geben die konsultierten Quellen zudem keinerlei Hinweise auf eine Aufsicht über die Pflegeverhältnisse. Auch blieb beinahe jedes dritte Kind während der gesamten oder fast der gesamten Pflegezeit ohne gesetzliche Vertretung. Für die Forscherinnen wiegen die genannten Fehler und Mängel schwer, weil die involvierten Behörden für diese Kinder Schutz und Fürsorge hätten garantieren müssen.

Kommerzielle Adoptionen

Federführend als Vermittlerin von Adoptivkindern aus Sri Lanka in den Kanton St.Gallen war die 1997 verstorbene Alice Honegger. Wie ein Bericht aus dem Jahr 2018 aufgezeigt hat, wurden ihre Praktiken bereits in den 1980er-Jahren öffentlich kritisiert. Dennoch wurde ihr von den kantonalen Behörden die Bewilligung nur für einen kurzen Zeitraum entzogen. Anhand erstmals zugänglicher Quellen zeigt der vorliegende Bericht auf, dass es der Vermittlerin bewusst gewesen sein musste, in kommerzielle Adoptionen verwickelt zu sein. Der Bericht weist insgesamt darauf hin, dass kolonial geprägte Ansichten, wonach diese Kinder in der «reichen Schweiz ohnehin ein besseres Leben hätten», mit ein Grund dafür waren, dass die Verfahren nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt wurden.

Hinweis für adoptierte Personen aus Sri Lanka

Seit Januar 2022 unterstützen Bund und Kantone das Betreuungskonzept von Back to the Roots finanziell. Im Rahmen dieses Projekts erhalten adoptierte Personen aus Sri Lanka Unterstützung und Begleitung auf ihrem Weg der Herkunftssuche. Über die E-Mail-Adresse info@backtotheroots.net können adoptierte Personen aus Sri Lanka einen Gesprächstermin mit Back to the Roots vereinbaren. Weitere Informationen: www.backtotheroots.net

Der Forschungsbericht steht hier zum Download bereit.