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Publiziert am 15.06.2022 18:00 im Bereich Allgemein
Kantonsrat an der Junisession 2022

Die Junisession fand vom 13. - 15. Juni 2022 im Kantonsratssaal statt.

Die Beschlüsse vom Mittwoch, 15. Juni 2022

  • Der Kantonsratspräsident beendet die Junisession 2022.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschlusses über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei (35.21.03). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Es geht um die Zentralisierung der Sicherheitspolizei der St.Galler Kantonspolizei am Standort Mingerstr. 2 als Übergangslösung, bis das geplante Sicherheits- und Verwaltungszentrum im Jahr 2033 in Betrieb genommen werden kann.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (34.22.09). Der Erlass unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. Es geht um die Aufteilung der Beiträge für die Notfallversorgung auf die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SSRRWS) und das Spital Walenstadt.
  • Der Kantonsrat beschliesst in der Gesamtabstimmung den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte (23.22.01). Der Erlass unterliegt keinem Referendum. Es geht um die Streichung des Spitals Walenstadt als kantonaler Spitalstandort.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den IV. Nachtrag zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.22.04). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Gesetzesreferendum. Es geht um ein neues Härtefallprogramm für Unternehmen mit pandemiebedingt ungedeckten Kosten im ersten Quartal 2022.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den II. Nachtrag zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde (22.21.18). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Gesetzesreferendum. Es geht um die Zusammenführung der zwei selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten Psychiatrieverbunde Nord und Süd.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (22.21.14). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Gesetzesreferendum. Es geht um die Präzisierung und Anpassungen von einzelnen Bestimmungen.
  • Der Kantonsrat tritt auf den Bericht «Stand der zwischenstaatlichen Vereinbarungen» (32.22.04) ein und nimmt Kenntnis davon.
  • Der Kantonsrat tritt auf den Bericht «Stand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten» (32.22.01B) ein und nimmt Kenntnis davon. Er heisst den Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission an die Regierung gut; sie wurden von der Regierung nicht bestritten.
  • Der Kantonsrat tritt auf den Bericht «Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse» (32.22.01A) ein und nimmt Kenntnis davon. Er heisst die Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission an die Regierung gut; sie wurden von der Regierung nicht bestritten.
  • Der Kantonsrat tritt auf den «Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2021» (32.22.01) ein und nimmt Kenntnis davon.
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der «Berichterstattung 2022 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Regierungscontrolling und Geschäftsberichte)» (82.22.03).
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der «Berichterstattung 2022 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Prüfungstätigkeit 2021/2022)» (82.22.03). Er heisst die Aufträge der Staatswirtschaftlichen Kommission an die Regierung gut; sie wurden von der Regierung nicht bestritten.
  • Der Kantonsrat heisst das Standesbegehren «Massvolle Entwicklung in Weilerzonen» (41.22.01) gut.
  • Erste Lesung des III. Nachtrags zum Planungs- und Baugesetz (22.21.15). Es geht um eine Änderung im Denkmalschutz; die Gemeinden entscheiden über die Beeinträchtigung oder Beseitigung von Schutzobjekten von kantonaler oder nationaler Bedeutung entscheiden, während das Amt für Kultur in die Entscheidfindung einbezogen wird und ein Rekurs- und Beschwerderecht erhält.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag, der vorsieht, dass bei Schutzobjekten von nationaler oder kantonaler Bedeutung die Zustimmung der zuständigen kantonalen Stelle erforderlich ist, ab. 
    • Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. 


  • Erste Lesung des VII. Nachtrags zum Gesetz über Referendum und Initiative (Erläuternder Bericht zu Abstimmungsvorlagen) (22.21.16) und des VIII. Nachtrags zum Gesetz über Referendum und Initiative (Fristen bei Referenden und Initiativen sowie weiterer Revisionsbedarf) (22.22.17). Es geht um inhaltliche Anpassungen des erläuternden Berichts zu Abstimmungsvorlagen und eine Straffung des Verfahrens bei Referenden und Initiativen. 
    • Der Kantonsrat folgt den Anträgen der vorberatenden Kommission. 
    • Der Kantonsrat tritt auf die Vorlagen ein.


  • Der Kantonsrat erledigt eine für dringlich erklärte Interpellation:
    • Steht der geplante Halbstundentakt auf der Rheintallinie jetzt plötzlich auf der Kippe?» (51.22.53).


  • Der Kantonsrat berät parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Volkswirtschaftsdepartementes.
    • Die Motion «Abschaffung Schliessungszeit bzw. Polizeistunde im Gastgewerbe» (42.21.21) wird zurückgezogen. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
    • Einem Antrag, die Behandlung der Motion «Jagdplanung für das Rotwild anpassen» (42.22.09) auf die Septembersession 2022 zu verschieben, wurde zugestimmt.
    • Der Kantonsrat tritt auf das Postulat «Förderung von Pflanzenkohle als Beitrag gegen den Klimawandel» (43.22.02)  nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
    • Der Kantonsrat erledigt 8 Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des
      Volkswirtschaftsdepartementes:
      • Tourismusförderung über den Staatshaushalt? (51.21.84);
      • Finanzierung der Tourismusförderung? (51.21.101);
      • Mehr Nachhaltigkeit bei Lebensmitteln in kantonalen Verpflegungsbetrieben (51.21.116);
      • Wolfsrisse – transparent kommunizieren (51.21.117);
      • Faire Löhne für den Kanton St.Gallen (51.21.120);
      • Zukunft Flugplatz Altenrhein –in welche Richtung entwickelt er sich? (51.22.03);
      • Bodenanalysepflicht abschaffen oder sinnvoll nutzen (51.22.07)
      • Beitrag des Kantons St.Gallen zur Versorgungssicherheit (51.22.27).




  • Erste Lesung des V. Nachtrags zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) (22.22.02). Es geht um eine Anpassung der Kriterien zur Vergabe der Jagdreviere im Kanton St.Gallen.
    • Ein Antrag, der fordert, dass die Pacht aufgelöst oder eine Person aus der Jagdgesellschaft ausgeschlossen werden kann, wenn die Jagdgesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen für Anlagen, Wege und Strassen nicht einhält, wurde abgelehnt.


  • Die zweite Lesung des IV. Nachtrags zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.22.04) verläuft diskussionslos. Es geht um ein neues Härtefallprogramm für Unternehmen mit pandemiebedingt ungedeckten Kosten im ersten Quartal 2022.
  • Kantonsratspräsident Jens Jäger-Vilters-Wangs eröffnet den dritten Sessionstag. Die Session wird heute abgeschlossen.

Die Beschlüsse vom Dienstag, 14. Juni 2022

  • Der Kantonsratspräsident beendet den zweiten Sessionstag. Der Sessionsmittwoch beginnt um 08.30 Uhr.
  • Der Kantonsrat berät parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes.
    • Die Motion "Erhöhung des Pendlerabzugs» (42.22.08)" wird zurückgezogen. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
    • Der Kantonsrat erledigt eine Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes:
      • Steigende Materialkosten – wie geht der Kanton als wichtiger Auftraggeber damit um? (51.22.38).



  • Erste Lesung des Einführungsgesetzes zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (22.22.03). Es geht um die Umsetzung der Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens.
    • Ein Antrag, der fordert, dass der Umweltaspekt der Nachhaltigkeit mit international anerkannten Zertifizierungssystemen geprüft wird oder alternativ mit einem bedarfsgerechten Nachhaltigkeitskonzept dargelegt werden kann, wurde abgelehnt.
    • Ein Antrag, der vorsieht, dass die Regierung die Grundsätze im Beschaffungsverfahren (Berücksichtigung der Bedürfnisse und der Leistungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmungen sowie Nachhaltigkeit) evaluiert, wurde abgelehnt.


  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (24.22.01). Es geht um den Beitritt des Kantons St.Gallen. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
  • Erste Lesung des IV. Nachtrags zum Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.22.04). Es geht um ein neues Härtefallprogramm für Unternehmen mit pandemiebedingt ungedeckten Kosten im ersten Quartal 2022. Der Kantonsrat hatte die Vorlage in der Aprilsession an die vorberatende Kommission zurückgewiesen, um sie nochmals zu beraten.
    • Einem Antrag der Regierung, der vorsieht, dass nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio. Franken für den Monat Dezember 2021 ein Härtefallgesuch einreichen können, wurde zugestimmt.


  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2022 (I) (34.22.02).
  • Der Kantonsrat berät den Kantonsratsbeschluss über die Rechnung 2021 des Kantons St.Gallen (33.22.01).
    • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der Rechnung 2021 und vom Bericht der Finanzkommission über die Rechnung 2021. In diesem Zusammenhang nimmt der Kantonsrat auch Kenntnis von den Geschäftsberichten der vier Spitalverbunde über das Jahr 2021 sowie zum Leistungsbericht und dem Geschäftsbericht des Zentrums für Labormedizin über das Jahr 2021.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag (Ziff. 5) ab, der die Regierung beauftragt, im Budget des Jahrs 2023 allgemeine Lohnmassnahmen vorzusehen, die eine Reallohnsenkung des Staatspersonals verhindern. Die Regierung soll in Antizipation der mutmasslichen Teuerung 2022 einen vollen Teuerungsausgleich budgetieren.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag (Ziff. 6) ab, der die Regierung beauftragt, sich für das Budget des Jahrs 2023 und für die Festlegung der relevanten Parameter für die individuelle Prämienverbilligung an der gesetzlichen Höchstgrenze zu orientieren.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag (Ziff. 7) ab, der die Regierung beauftragt, spätestens in der Botschaft zumBudget des Jahrs 2023 Möglichkeiten aufzuzeigen, wie ein massgeblicher Teil des operativen Ertragsüberschusses aus dem Jahr 2021, d.h. wenigstens die Hälfte der 160 Mio. Franken, für Sofortmassnahmen zur Förderung der (Energie-)Unabhängigkeit von autokratischen Regimes eingesetzt werden kann. 
    • Der Kantonsrat lehnt einem Auftrag (Ziff. 8) ab, der die Regierung beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die individuelle Prämienverbilligung auszubauen. Der Kantonsanteil des Kantons St.Gallen für die individuelle Prämienverbilligung soll so angepasst werden, dass dieser in Prozenten vom Gesamtvolumen wenigstens dem schweizweiten Durchschnitt entspricht.
    • Der Kantonsrat lehnt einem Auftrag (Ziff. 9) ab, der die Regierung beauftragt, ins Budget des Jahrs 2023 einen angemessenen, zusätzlichen Betrag für die Energieförderung aufzunehmen. Insbesondere soll damit der Bau von Fotovoltaikanlagen mit geringem Eigenverbrauch gefördert werden. Die Regierung soll daneben im Rahmen der Berichterstattung zum Energiekonzept 2021–2030 (40.20.05) aufzeigen, welche Fördermassnahmen zusätzlich nötig und sinnvoll sind, um die Energieunabhängigkeit zu stärken sowie die Produktion von erneuerbarer Energie und das Energiesparen zu fördern.
    • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über Rechnung 2021 des Kantons St.Gallen (33.22.01). Der Ertragsüberschuss von 444'075'907.60.– Franken wird dem freien Eigenkapital zugewiesen.


  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei (35.21.03) verläuft diskussionslos. Es geht um die Zentralisierung der Sicherheitspolizei der St.Galler Kantonspolizei am Standort Mingerstr. 2 als Übergangslösung, bis das geplante Sicherheits- und Verwaltungszentrum im Jahr 2033 in Betrieb genommen werden kann.
  • Der Kantonsrat berät in zweiter Lesung den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (34.22.09). Es geht um die Aufteilung der Beiträge für die Notfallversorgung auf die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SSRRWS) und das Spital Walenstadt.
  • Die zweite Lesung des II. Nachtrags zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde (22.21.18) verläuft diskussionslos. Es geht um die Zusammenführung der zwei selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten Psychiatrieverbunde Nord und Süd.
    • Einem Antrag, der die Kenntnisnahme des Geschäftsberichts durch den Kantonsrat vorsieht, wurde zugestimmt.


  • Der Kantonsrat berät in zweiter Lesung den II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (22.21.14). Es geht um die Präzisierung und Anpassungen von einzelnen Bestimmungen. Der Kantonsrat hatte die Vorlage in der Februarsession an die vorberatende Kommission zurückgewiesen, um einzelne Bestimmungen nochmals zu beraten. 
    • Einem Rückkommensantrag auf eine Bestimmung über die Grünflächenziffer, wurde zugestimmt. Einem Antrag, der erlaubt, dass die Grünflächenziffer die übrigen Bauvorschriften einschränken kann, wurde zugestimmt. 
    • Ein Antrag, der Sondernutzungspläne für den Abbau und die Deponie von Materialien nicht als materielle Zonenplanänderungen gelten lassen will, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Streichungsantrag der vorberatenden Kommission, der materielle Änderungen des Rahmennutzungsplans mittels Sondernutzungspläne künftig erlauben soll.


  • Das Präsidium des Kantonsrates hat die folgenden vorberatenden Kommissionen bestellt:
    • Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen (22.22.05) / XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.22.06);
    • XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule) (22.22.08) / XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Bezahlte Stillzeit) (22.22.09) / XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule) (22.22.10);
    • II. Nachtrag zum Tourismusgesetz (22.22.11);
    • II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (22.22.12);
    • Gesetz über Beiträge zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs (Arbeitstitel) (22.22.XX; vorsorgliche Kommissionsbestellung);
    • Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2023 bis 2027 (28.22.01);
    • Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde und Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (33.22.09A–G);
    • Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II (40.22.04) / VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (22.22.07);
    • Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik: Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten (40.22.05).


  • Der Kantonsrat erklärt folgende Interpellation für dringlich. Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht:
    • Steht der geplante Halbstundentakt auf der Rheintallinie jetzt plötzlich auf der Kippe? (51.22.53)


  • Kantonsratspräsident Jens Jäger-Vilters-Wangs eröffnet den zweiten Sessionstag. 

Die Beschlüsse vom Montag, 13. Juni 2022

  • Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08.30 Uhr.
  • Der Kantonsrat erledigt fünf Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei:
    • Keine Gendersternchen in der Verwaltung und staatsnahen Betrieben (51.22.18);
    • Erleichterung Stimmrechtsbescheinigung für Initiativen und Referenden (51.22.08);
    • Fehlt dem Kanton St.Gallen ein rechtlich einwandfreies Amtsenthebungsverfahren? (51.21.119);
    • Funktionsweise des Kantonsrates in Zeiten von ausserordentlicher und besonderer Lage (51.21.114);
    • Vision SG 2030: Digitalisierungsstrategie (51.21.92).


  • Der Kantonsrat erledigt vier Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes:
    • Stand der Umsetzung der Pflegeinitiative: Wo steht der Kanton? (51.22.41)
    • Massnahmen für tiefere Krankenkassenprämien (51.22.29);
    • Elektronisches Patientendossier (EPD) – Situation Kanton St.Gallen (51.22.26);
    • Finanzierung Vorhalteleistungen der Spitäler zur Abdeckung von Auslastungsspitzen (51.22.12). 


  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Umsetzung der neuen Spitalstrategie auch im Notfallbereich» (42.22.05) nicht ein. Sie folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Einzige Lesungen des Berichtes Zukunft des Spitals Walenstadt (40.22.03) und des Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte (23.22.01) sowie erste Lesung des Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (34.22.09). Es geht um die Übertragung des Spitalstandorts Walenstadt an das Kantonsspital Chur, um die Streichung des Spitals Walenstadt als kantonaler Spitalstandort sowie um die Aufteilung der Beiträge für die Notfallversorgung auf die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SSRRWS) und das Spital Walenstadt. Der Kantonsrat tritt auf die drei Vorlagen ein.
    • Der Kantonsrat folgt dem unveränderten Entwurf der Regierung zum Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (34.22.09).
    • Der Kantonsrat folgt dem unveränderten Entwurf der Regierung zum Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte (23.22.01). Die Gesamtabstimmung folgt am Mittwoch in Zusammenhang mit der Schlussabstimmung zu 34.22.09.
    • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom Berichtes Zukunft des Spitals Walenstadt (40.22.03).


  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrätin Andrea Schöb-Thal (SP) zur Vizepräsidentin des Kantonsrates der Amtsdauer 2022/2023.
  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrat Jens Jäger-Vilters-Wangs (FDP), zum Präsident des Kantonsrates der Amtsdauer 2022/2023. 
  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrat Thomas Eugster-Altstätten (SVP), Kantonsrätin Barbara Dürr-Gams (Die Mitte-EVP) und Kantonsrätin Tanja Zschokke-Rapperswil-Jona (Grüne) zu den Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler der Amtsdauer 2022/2023.
  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrat Christian Lippuner-Grabs (FDP)  als Ersatz für Kantonsrat Stefan Britschgi-Balgach (FDP) in die Finanzkommission.
  • Der Kantonsrat wählt folgende Mitglieder des Kantonsrates in die Staatswirtschaftliche Kommission:
    • Kantonsrätin Ursula Egli-Wil (SVP) als Ersatz für Kantonsrat für Walter Freund-Eichberg;
    • Kantonsrat Josef Gähwiler-Buchs (SP) als Ersatz für Kantonsrätin Eva B. Keller-Kaltbrunn;


    • Kantonsrat Sandro Hess-Rebstein (Die Mitte) als Ersatz für Kantonsrätin Barbara Dürr-Gams; 
    • Kantonsrat Donat Kuratli-St.Gallen (SVP) als Ersatz für Bruno Dudli-Oberbüren;
    • Kantonsrat Thomas Schwager-St.Gallen (Grüne) als Ersatz für Kantonsrat Meinrad Gschwend-Altstätten.


  • Der Kantonsrat wählt Kantonsrat Adrian Gmür-Bütschwil-Ganterschwil (Die Mitte) als Ersatz für Kantonsrat Sandro Hess-Rebstein (Die Mitte) in die Rechtspflegekommission.
  • Der Kantonsrat vereidigt Simone Dobler, Rapperswil-Jona (FDP). Sie wurde in der Aprilsession 2022 zum nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes gewählt. Simone Dobler leistet das Handgelübde.
  • Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
    • Gesetz über die Aufhebung der Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen (22.22.05) / XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.22.06);
    • XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule) (22.22.08) / XXVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Bezahlte Stillzeit) (22.22.09) / XXVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Amtsdauer der Rekursstellen Volksschule) (22.22.10);
    • II. Nachtrag zum Tourismusgesetz (22.22.11);
    • II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (22.22.12);
    • Gesetz über Beiträge zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs (Arbeitstitel) (22.22.XX; vorsorgliche Kommissionsbestellung);
    • Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2023 bis 2027 (28.22.01);
    • Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde und Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (33.22.09A–G);
    • Strategische Immobilienbedarfsplanung für die Sekundarstufe II (40.22.04) / VII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (22.22.07);
    • Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik: Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten (40.22.05).


  • Der Kantonsrat stellt die Gültigkeit der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern in den Kantonsrat fest: Remo Daguati (FDP, St.Gallen) für Kantonsrat Thomas Scheitlin, St.Gallen und Judith Durot (GRÜNE, Niederuzwil) für Kantonsrat Guido Wick. Remo Daguati leistet den Pflichteid, Judith Durot hat das schriftliche Gelübde abgelegt.
  • Kantonsratspräsidentin Claudia Martin-Gossau eröffnet die Junisession.