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Publiziert am 04.05.2022 09:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Geld

Der Bundesrat erliess im Februar 2022 die Covid-19-Härtefallverordnung 2022. Gestützt darauf sieht die Regierung ein erneutes Härtefallmassnahmenprogramm 2022 und weitere Anpassungen im kantonalen Gesetz vor. In der Aprilsession 2022 wies der Kantonsrat das Geschäft an die vorberatende Kommission zurück. Nach erneuter Beratung unterbreitet die vorberatende Kommission dem Kantonsrat neue Anträge betreffend die Härtefallprogramme 2021 und 2022 und sieht vor, die Unterstützung von Seilbahnunternehmen aus dem Gesetz zu streichen.

Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, hat die vorberatende Kommission die strittigen Punkte der Vorlage ein zweites Mal beraten. Nach eingehender Diskussion beantragt sie dem Kantonsrat, das Härtefallprogramm 2021 noch einmal zu öffnen, so dass eine Härtefallzahlung auch für den Monat Dezember 2021 beantragt werden kann. Unterstützt werden sollen jene Unternehmen, die insgesamt in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 trotz aller bisheriger Unterstützungsleistungen pandemiebedingte ungedeckte Fixkosten ausweisen. Verluste infolge freiwilliger Betriebsschliessungen sollen nicht entschädigt werden. Das kantonale Härtefallprogramm 2022 begrüsst die Kommission. Sie beantragt dem Kantonsrat, dass grundsätzliche alle Betriebe, die in der Vergangenheit antragsberechtigt waren, im neuen Programm wiederum ungedeckte Kosten geltend machen können. Die Geltendmachung und Auszahlung von Härtefallgeldern soll auf das erste Quartal 2022 begrenzt werden.

Die Gesuche für die Härtefallprogramme 2021 und 2022 sind je separat elektronisch einzureichen. Die entsprechenden Hintergrundinformationen werden ab Mitte Mai 2022 auf der Homepage des Kantons aufgeschaltet.

Eine Unterstützung von Seilbahnunternehmen gestützt auf das Bundesgesetz über die Personenbeförderung lehnt die Kommission nach kontroverser Diskussion ab. Sie beantragt dem Kantonsrat, den so genannten «Seilbahnartikel» sogar gänzlich aus der Gesetzesvorlage zu streichen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster und zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.22.04 zu finden.