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Publiziert am 11.05.2022 10:00 im Bereich Allgemein
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Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz unter anderem vor, dass die Verantwortung für das Testen Anfang Januar 2023 auf die Kantone übergeht. Die Regierungen von St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau wollen demgegenüber an der bisherigen, bewährten Zuständigkeitsordnung festhalten. Eine Übertragung der Verantwortung auf die Kantone ist für sie nicht sachgerecht. Einen Systemwechsel mitten im Winter lehnen die Kantone klar ab.

Auch wenn die Lage mit Covid-19 derzeit stabil ist, muss doch davon ausgegangen werden, dass es noch längere Zeit zu Ansteckungswellen kommen kann, vor allem im Winterhalbjahr. Im Hinblick auf solche mögliche Entwicklungen möchte der Bund einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz bis Sommer 2024 verlängern. Die Ostschweizer Kantone halten eine Verlängerung bestimmter Regelungen für sinnvoll. Da aber die Entwicklung in Bezug auf das Corona-Virus unklar ist, sollte statt einer direkten Verlängerung bis Sommer 2024 auch die Möglichkeit einer Verlängerung nur bis Sommer 2023 nochmals geprüft werden.

Keine Systemänderung beim Testen

Gemäss Vorschlag des Bundes sollen die Kantone ab dem 1. Januar 2023 zudem die Verantwortung für das Testen übernehmen, die Teststrategie festlegen, die Regeln in Bezug auf die Kostenübernahme für Tests erlassen und damit auch die Finanzierung übernehmen. Die Ostschweizer Regierungen lehnen diesen Vorschlag klar ab. Da regionale oder kantonale Begebenheiten bei der Art des Testens, der Durchführung und der Finanzierung keine erhebliche Rolle spielen und daher eine einheitliche Teststrategie angezeigt ist, soll der Bund in dieser Frage die Führung behalten und für eine gesamtschweizerische Regelung sorgen. Damit kann vermieden werden, dass im Land mehrere unterschiedliche Lösungen entstehen, was unnötigen Aufwand generiert, den Vollzug erschwert und Unsicherheiten in der Bevölkerung schafft.

Die bisherige Teststrategie muss über den Winter 2022/2023 hinaus weitergeführt werden. Die Kantone sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, wie sie dies schon bisher getan haben. Aus der Sicht der vier Kantone klar abzulehnen ist eine Systemänderung mitten im Winter, zumal genau in dieser Zeit ein erneuter Anstieg der Viruszirkulation zu erwarten ist.

Weitere Verlängerungen mehrheitlich unterstützt

Die Regierungen begrüssen es, dass die Regelungen im Covid-19-Gesetz für die Vorhalteleistungen bei den Spitalkapazitäten, für das Covid-Zertifikat und im Asyl- sowie Ausländerbereich verlängert werden. Für diese Massnahmen ist der Bedarf ausgewiesen.

Die Erforschung und Förderung neuer Medikamente sind von grosser Bedeutung für den langfristigen Umgang mit Covid-19. Die vier Ostschweizer Kantone fordern daher, dass die Weiterfinanzierung nicht - wie vom Bund vorgeschlagen - auf bestehende Projekte beschränkt wird, sondern auch neue, zukunftsträchtige Projekte umfassen kann.

Beim Schutz der Arbeitnehmenden soll eine Rückkehr zum Normalbetrieb vorgenommen werden. Der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden ist wieder im Rahmen der ordentlichen arbeitsrechtlichen Strukturen zu gewährleisten. Für den Fall, dass künftig trotzdem wieder coronabedingte Sondermassnahmen angeordnet werden müssen, beispielsweise eine Freistellung vulnerabler Personen, ist eine entsprechende finanzielle Abgeltung vorzusehen.

Abgelehnt wird eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage für die SwissCovid-App. Diese Anwendung hat sich nicht durchgesetzt und keinen erkennbaren Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. Eine Fortführung ist nicht nötig.

Wirtschaftliche Unterstützung

Die vier Kantonsregierungen können nachvollziehen, dass der Bundesrat auf eine Verlängerung der Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen verzichten möchte. Über diese Instrumente sollte das Parlament möglichst angepasst auf die konkrete Situation entscheiden können. Für eine Verbesserung der Nachvollziehbarkeit sollte die Botschaft in diesem Punkt noch ergänzt werden.