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Publiziert am 25.05.2022 09:00 im Bereich Allgemein
Alpgebäude

Die Eigentumsverhältnisse an Alpgebäuden im Toggenburg führten in der Vergangenheit zu Unklarheiten. Der Kanton informierte an drei Veranstaltungen über mögliche Lösungsansätze. Die Präsidien der Toggenburger Alpkorporationen haben an der gestrigen Versammlung die Musterunterlagen des Kantons diskutiert und um ihre Bedürfnisse aus Sicht der Alpbewirtschaftung ergänzt.

Die Eigentumsrechte an Alpgebäuden im Toggenburg liegen bei den Alpkorporationen, obschon diese traditionell von einzelnen Korporationsmitgliedern genutzt und teilweise auch von diesen erbaut wurden. Die zu Tage getretene Diskrepanz zwischen den rechtlich verankerten Eigentumsverhältnissen und der gelebten Tradition führte unter anderem zu Unsicherheiten bezüglich Investitionen, Nachfolgeregelungen und der Übergabe von Betrieben.

Verschiedene Lösungsansätze

Das Departement des Innern hat zusammen mit dem Volkswirtschaftsdepartement Lösungsansätze erarbeitet, wie die gelebten Eigentumsverhältnisse und die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse aufeinander abgestimmt werden können. Jeder Ansatz hat seine Vor- und Nachteile sowie unterschiedliche Kostenfolgen. Die Entscheidung über den Lösungsansatz liegt in der Zuständigkeit der Alpkorporationen. Diesen steht es frei, sich zusammen mit den Alpgebäudenutzenden auf einen der verschiedenen Lösungsansätze zu verständigen.

Bedürfnisse der Alpbewirtschaftung

An der gestrigen Versammlung der Präsidien der Alpkorporationen wurden die verschiedenen Lösungsansätze vonseiten des Kantons nochmals erläutert. Auf dieser Basis haben die Teilnehmenden die kantonalen Muster des Alpzimmervertrags und des Baurechtsvertrags vertieft diskutiert und bearbeitet. Dabei ging es insbesondere darum, die Musterverträge auf die Bedürfnisse der Alpbewirtschaftung abzustimmen. Diese überarbeiteten Musterverträge werden den interessierten Alpkorporationen zur Verfügung gestellt, sodass diese mit ihren Mitgliedern einen für sie passenden Lösungsansatz diskutieren können.

Stellungnahme der Regierung

An der Versammlung wurden die Präsidenten der betroffenen Alpkorporationen auch über die Beantwortung der Interpellation Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann und Louis-Nesslau «Baurecht auf Alpgebäude im oberen Toggenburg» (51.22.30) vom 20. April 2022 informiert. Darin ging es um Fragen zur Übernahme der Kosten für die Schaffung von Baurechten, nach der Möglichkeit der Grenzziehung im Geoportal und zum Verzicht auf Marksteine sowie nach einer Fristverlängerung für die Einreichung von Unterlagen der Alpkorporationen.

Die Antwort auf die Interpellation «Baurecht auf Alpgebäude im oberen Toggenburg» vom 20. April 2022 finden Sie im Ratsinformationssystem.