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Publiziert am 17.05.2022 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Büroarbeit

Der Bund ratifizierte im Jahr 2020 das revidierte Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Kantone sind zu dessen Umsetzung verpflichtet und haben deswegen die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) totalrevidiert. In einem nächsten Schritt geht es für den Kanton St.Gallen darum, der neuen Vereinbarung beizutreten und Vollzugsbestimmungen zu erlassen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.

Zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens sind das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) sowie die weitgehend gleichlautende IVöB erlassen worden. Das Beschaffungsrecht wird damit neu umfassend geregelt, was eine schweizweite Harmonisierung mit sich bringt. Die Revision zielt darauf, die Nachhaltigkeit und den Qualitätswettbewerb im Beschaffungswesen stärker zu berücksichtigen. Zudem sind Massnahmen gegen Korruption und neue Beschaffungsinstrumente vorgesehen. Der Spielraum für kantonale Sonderreglungen beschränkt sich auf den Erlass einzelner Vollzugsbestimmungen.

Die vorberatende Kommission hat unter dem Präsidium von Bettina Surber, St.Gallen, den vorgesehenen Kantonsratsbeschluss über den Beitritt und das Einführungsgesetz zur IVöB beraten. Die Kommission begrüsst die Harmonisierungsbestrebungen, den Qualitätswettbewerb und die Stärkung der Nachhaltigkeit. Die Kommission gibt jedoch zu bedenken, dass dem Kanton bei der Umsetzung ein sehr beschränkter Spielraum zur Verfügung steht.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster Lesung und voraussichtlich in der Septembersession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 24.22.01 / 22.22.03 zu finden.