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Publiziert am 07.04.2022 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Gesetz

Die Regierung legte für das neue Planungs- und Baugesetz einen zweiten und dritten Nachtrag vor, weil einige Bestimmungen präzisierungs- und revisionsbedürftig waren. Der Kantonsrat hat in der Februarsession 2022 den zweiten Nachttrag an die vorberatende Kommission zurückgewiesen, um einzelne Bestimmungen nochmals zu beraten. Die Kommission hat diese vier Themenbereiche erneut beraten und beantragt dem Kantonsrat erneut Eintreten.

Das Planungs- und Baugesetz (PBG) aus dem Jahr 2017 brachte grosse Änderungen gegenüber dem alten Baugesetz. Erste Praxiserfahrungen zeigten, dass in Teilbereichen des PBG ein Revisions- und Anpassungsbedarf besteht. Um die erkannten Lücken zu schliessen, Schwachstellen zu beseitigen und Unklarheiten auszubessern, hat die Regierung dem Kantonsrat den II. und III. Nachtrag zum PBG zugeleitet. Die Anpassungen im II. Nachtrag sind für die Gemeinden im Hinblick auf die laufenden und bis Ende 2027 abzuschliessenden Ortsplanungsrevisionen von grosser Wichtigkeit.

Der Kantonsrat hat die Vorlage in der Februarsession 2022 mit dem Auftrag an die Kommission zurückgewiesen, offene Fragen in den Bereichen Schwerpunktzone, Neubauten in Weilerzonen, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie Grünflächenziffer nochmals zu beraten.

Unter dem Präsidium von Walter Locher, St.Gallen, beriet die vorberatende Kommission diese vier Themen erneut. Die Regelung der Schwerpunktzone soll leicht angepasst und offener und damit praxistauglich formuliert werden. Zudem spricht sich die Kommission für einen Spielraum bei Neubauten in Weilerzonen aus. Die von der Regierung vorgeschlagene Bestimmung zur Ladeinfrastruktur für E-Mobilität soll im Gesetz gestrichen werden, da sich dies marktwirtschaftlich regeln werde. Die vorberatende Kommission spricht sich nach eingehender Diskussion für eine Grünflächenziffer aus; sie kann von den Gemeinden in einzelnen Zonen fakultativ eingeführt werden – ausgeschlossen ist sie in den Arbeitszonen. Die Gemeinde kann bestimmen, dass die Dachbegrünung zur anrechenbaren Grünfläche gerechnet werden kann. Zudem darf die Grünflächenziffer nicht zu einer Beschränkung der Baumöglichkeiten führen.

Der III. Nachtrag zum PBG, der Änderungen beim Natur- und Heimatschutz vorsieht, wird von der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt vorberaten.

Der Kantonsrat berät den II. Nachtrag zum PBG in der kommenden Aprilsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Junisession 2022 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.14 zu finden.