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Publiziert am 13.04.2022 08:25 im Bereich Allgemein

Die Fachstelle für Statistik hat in der Reihe «Statistik aktuell» den aktuellen Analysebericht zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen publiziert. Er präsentiert Basiskennzahlen aus dem Jahr 2020 zu Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung, Elternschaftsbeiträgen und ausserordentlichen Ergänzungsleistungen sowie Kennzahlen zur Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Ein Spezialteil beleuchtet die Vergabe von kantonalen Corona-Hilfen an armutsgefährdete Personen.

Im Jahr 2020 haben im Kanton St.Gallen insgesamt 10'676 Personen finanzielle Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Das sind 41 Personen mehr als im Vorjahr und entspricht einer minimalen Zunahme um 0,4 Prozent. Die Sozialhilfequote liegt unverändert bei 2,1 Prozent. Insgesamt betrachtet hat die im Zuge der COVID-19-Pandemie zunächst angestiegene Arbeitslosigkeit 2020 nicht unmittelbar zu einer Zunahme der Sozialhilfebeziehenden geführt. Auf regionaler und kommunaler Ebene zeigen sich jedoch zwischen 2019 und 2020 durchaus Veränderungen in der Anzahl der unterstützten Personen. Am deutlichsten im Wahlkreis Toggenburg, in dem die Sozialhilfequote von 2,1 auf 2,3 Prozent angestiegen ist.

Sinkende Zahlen bei jungen Erwachsenen, Zunahme bei den Älteren

Das Sozialhilferisiko der Personen von 18-25 Jahren ist zwischen 2010 und 2020 um einen halben Prozentpunkt auf 2,2 Prozent gesunken. Damit hat sich die Situation bei den jungen Erwachsenen in den vergangenen zehn Jahren unter allen Altersgruppen am deutlichsten verbessert. 2020 war sie allerdings die einzige Altersgruppe mit einer leicht zunehmenden Sozialhilfequote. Die Anzahl unterstützter Personen von 56-64 Jahren steigt kontinuierlich und hat zwischen 2010 und 2020 um mehr als 50 Prozent zugenommen. Durch diese Zunahme trägt diese Altersgruppe mit 2,1 Prozent mittlerweile ein nahezu gleich hohes Sozialhilferisiko wie die Gesamtbevölkerung.

Eineltern-Haushalte tragen höheres Risiko

Insgesamt 6'072 Privathaushalte beanspruchten 2020 mindestens einmal Leistungen der finanziellen Sozialhilfe der Gemeinde. Das entspricht 2,7 Prozent aller privaten Haushalte des Kantons. Je nach Haushaltstyp bestehen deutliche Unterschiede. Eineltern-Haushalte tragen mit 16,4 Prozent ein sechsfach höheres Sozialhilferisiko. Haushalte mit Verheirateten oder drei und mehr Erwachsenen haben ein klar unterdurchschnittliches Sozialhilferisiko. Das hängt auch damit zusammen, dass mehrere erwachsene Personen zur Erzielung eines Einkommens beitragen können.

2020 keine grosse Zunahme Erwerbsloser in der Sozialhilfe

2020 hat sich das wirtschaftliche Umfeld infolge der COVID-19-Pandemie verschlechtert. Der Arbeitsmarkt war weniger aufnahmefähig für Arbeitssuchende und die Arbeitslosenquote im Kanton St.Gallen ist von 1,8 auf 2,5 Prozent angestiegen. Trotz der Krise lag der Anteil erwerbstätiger Sozialhilfebeziehender 2020 immer noch auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren. Die Anzahl Erwerbsloser in der Sozialhilfe hat bislang nicht gross zugenommen. Gründe dafür sind das vorgelagerte Sicherungssystem der Arbeitslosenversicherung sowie vielfältige Massnahmen auf nationaler (zum Beispiel Corona-Erwerbsersatz, Stopp von Aussteuerungen, zusätzliche Taggelder) und kantonaler Ebene (Corona-Hilfen).

Allerdings ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Kanton St.Gallen 2021 wie in der übrigen Schweiz deutlich angestiegen. In welchem Ausmass sich aus dieser Zunahme der Langzeitarbeitslosen in den folgenden Jahren Aussteuerungen und ein Anstieg der Sozialhilfeunterstützungen ergeben werden, ist noch nicht abzuschätzen.

Die Corona-Hilfen wurden bis Ende 2021 zu 50 Prozent ausgeschöpft

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat im März 2021 Corona-Hilfen für Privatpersonen eingerichtet und eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Der Kanton St.Gallen will damit Personen, die besonders stark von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und trotz umfassender Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton knapp am Existenzminimum leben, finanziell unterstützen. Dabei soll einer drohenden längerfristigen Sozialhilfe-Abhängigkeit vorgebeugt werden. Es stehen insgesamt 5 Millionen Franken zur Verfügung, die ab Mitte April 2021 bezogen werden können.

Insgesamt zahlten die Gemeinden im Jahr 2021 Corona-Hilfen an 367 Gesuchstellende, wobei insgesamt 2,5 Millionen Franken ausbezahlt wurden. Die meisten Auszahlungen erfolgten kurz nach Einführung der Leistung in den Monaten Mai und Juni 2021. Bis Ende des Jahres 2021 wurden die verfügbaren Mittel der Corona-Hilfen zu 50 Prozent ausgeschöpft. Der mögliche Maximalbetrag von 10'000 Franken wurde dabei in 168 Fällen ausbezahlt. Das entspricht 46 Prozent der Gesuche mit Auszahlung. Bei weiteren 317 Gesuchen kam keine Auszahlung zustande. Somit wurden knapp 46 Prozent aller eingereichten Gesuche um Corona-Hilfen abgelehnt.

Regional unterschiedlicher Bedarf

In absoluten Zahlen hat der Wahlkreis St.Gallen als bevölkerungsreichster Wahlkreis mit 94 Fällen und insgesamt 611'748 Franken die meisten Corona-Hilfen ausbezahlt. Pro Einwohnerin und Einwohner der ständigen Wohnbevölkerung 2020 entspricht dies

5 Franken. Auch auf Niveau Kanton wurden pro Einwohnerin und Einwohner rein rechnerisch 5 Franken an Corona-Hilfen ausbezahlt. Je nach Gemeinde variiert der ausbezahlte Betrag zwischen 0 und 33 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. In 21 Gemeinden wurden gar keine Corona-Hilfen ausbezahlt. Entweder weil keine Gesuche eingegangen sind oder weil alle abgelehnt wurden.

Der statistische Analysebericht zur Sozialhilfe steht kostenlos zum Download zur Verfügung unter statistik.sg.ch.

Analysebericht zur Sozialhilfe 2020