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Publiziert am 24.02.2022 09:00 im Bereich Allgemein
Richtplankarte

Die Regierung hat die Anpassung 2021 des Richtplans erlassen. Beim Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein, Rhesi, soll die geplante Festsetzung einer erneuten Mitwirkung unterstellt werden. Zum Deponiestandort Sittewald in der Gemeinde Amden gingen am meisten Rückmeldungen ein.

Für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi sah die Anpassung 2021 vor, ein neues Koordinationsblatt im Richtplan aufzunehmen. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse soll das Koordinationsblatt im Bereich der Ökologie, der Wasserversorgung und der Landwirtschaft genauer präzisiert und ergänzt werden. Zudem soll ein Grundlagenbericht zeigen, wie die Interessen bei der Projektentwicklung stufengerecht abgewogen wurden. Das überarbeitete Koordinationsblatt und der Grundlagenbericht werden in einer nächsten Richtplan-Anpassung einer Mitwirkung und Vernehmlassung unterstellt.

Deponie Sittewald wird festgesetzt

Die Deponie Sittewald in der Gemeinde Amden wurde mit der Richtplan-Anpassung 2020 als Zwischenergebnis aufgenommen. Die Aufnahme führte zu Bedenken bei Teilen der Bevölkerung und der Standortgemeinde. Begründet wird die Ablehnung des Standorts mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung, damit verbundenen Sicherheitsbedenken und den erwarteten Emissionen. Auch werden negative Auswirkungen auf die Landschaft Speer-Churfirsten-Alvier befürchtet. Sie ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen.

Abklärungen mit der Kantonspolizei und dem Strassenkreisinspektorat des Kantons St.Gallen zeigen, dass die Erschliessung des Deponiestandorts möglich ist. Die Auswirkungen der Emissionen, insbesondere durch den Verkehr, werden mit der Nutzungsplanung beziehungsweise Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens überprüft. Gestützt auf das Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK haben die kantonalen Fachstellen die Beeinträchtigungen der Naturwerte – insbesondere die Auswirkungen auf das Landschaftsbild – vertieft beurteilt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Deponie machbar ist. Deshalb stimmt die Regierung der Festsetzung der Deponie Sittewald im Richtplan 2021 zu.

Die Festsetzung im Richtplan nimmt die Bewilligungen für eine Deponie nicht vorweg. Der Richtplaneintrag schafft die Voraussetzung, dass die Auswirkungen des Vorhabens wie beispielsweise Verkehr, Erschliessung und Emissionen im Rahmen der Nutzungsplanung beziehungsweise bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft werden können. Bewilligt wird die Deponie, wenn das Vorhaben sämtliche bau-, planungs- und umweltrechtlichen Vorgaben einhält und der Bedarf für die Deponie zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen werden kann.

Genehmigung im zweiten Halbjahr 2022

Der Richtplan steuert die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen. Er wird jährlich angepasst, um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufzunehmen. Bis Ende März 2021 führte das Bau- und Umweltdepartement eine Vernehmlassung zum Entwurf der Richtplananpassung 2021 durch. Die Ergebnisse und die Stellungnahme der Regierung zu den Vernehmlassungsantworten sind in einem Bericht zusammengefasst.

Der Bericht wird im Internet veröffentlicht und allen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht.

Die Genehmigung durch den Bund wird im zweiten Quartal 2022 erwartet. Sämtliche Unterlagen zur Richtplananpassung 2021 sind auf der Webseite des AREG veröffentlicht: www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplan-Anpassungen.