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Publiziert am 09.02.2022 10:00 im Bereich Allgemein
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Die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden unterstützen das Vorgehen des Bundesrates in Bezug auf die Aufhebung der Covid-19-Massnahmen. Wenn die Lage es erlaubt, sollen alle Massnahmen in einem Schritt aufgehoben werden. Weiterhin angezeigt bleiben für die vier Kantone jedoch die Isolation, die Meldepflicht sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.

Der Bundesrat schlägt den Kantonen zwei Varianten für die Aufhebung der Massnahmen der Covid-19-Verordnung vor. Bei einer klar erkennbaren Abnahme der Fall- und Hospitalisationszahlen könnten alle Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage per 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Falls die Infektionszahlen Mitte Februar 2022 ansteigen oder die Hospitalisationen noch nicht sinken, soll die Aufhebung der Massnahmen stufenweise erfolgen.

Die Kantone St.Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau unterstützen das Vorgehen des Bundes. Aus Sicht der Ostschweizer Kantone ist eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage in einem Schritt angezeigt, wenn bis am 16. Februar 2022 die Hospitalisationen und insbesondere die IPS-Zahlen gegenüber dem 2. Februar 2022 stabil bleiben oder sinken.

Falls dies nicht der Fall wäre, sprechen sich die vier Ostschweizer Kantone für eine schrittweise Aufhebung der Massnahmen aus, wie dies der Bundesrat mit der zweiten Variante vorschlägt. Auch wenn alle Massnahmen aufgehoben werden, wollen die vier Kantone die Isolations- und die Meldepflicht beibehalten.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr beibehalten

Mit der Aufhebung der Massnahmen sollen in der Schweiz künftig nur noch Zertifikate ausgestellt werden, die für den internationalen Reiseverkehr genutzt werden können. Auf die Schweiz beschränkt gültige Zertifikatstypen sollen nicht mehr ausgestellt werden. Die vier Ostschweizer Kantone unterstützen diesen Vorschlag. Ebenfalls unterstützt wird die Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen sowie die Anpassung der Finanzierung beim repetitiven Testen.

Hingegen möchten die vier Kantone an der schweizweit gültigen Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr vorerst festhalten, da sich im öffentlichen Verkehr viele Menschen auf engen Platzverhältnissen begegnen. Der öffentliche Verkehr funktioniert zudem sehr stark kantonsübergreifend, weshalb eine nationale Lösung bevorzugt wird.