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Publiziert am 24.01.2022 08:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Wahlen

Mit Blick auf die Erneuerungswahlen 2023/2024 in Bund, Kanton und Gemeinden hat die Regierung die Wahltage sowie die Einreichefristen für Wahlvorschläge festgesetzt.

Der Wahlkalender der Regierung sieht folgende Wahltage vor:

22. Oktober 2023           Erneuerungswahl des Nationalrates und des Ständerates

19. November 2023       Allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahl des Ständerates (unter dem Vorbehalt, dass keine eidgenössischen Abstimmungen auf den 26. November 2023 angesetzt werden)

3. März 2024                 Erneuerungswahl des Kantonsrates und der Regierung

14. April 2024                Allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahl der Regierung

22. September 2024      Gemeinden (vorbehältlich abweichender Regelungen in der Gemeindeordnung sowie von Wahlen an der Bürgerversammlung):

                                      –  Wahl der oder des Vorsitzenden und der Mitglieder des Rates sowie der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

                                      –  Wahl der Parlamente (sofern vorhanden)

24. November 2024       allfällige zweite Wahlgänge in den Gemeinden

Die Regierung hat zudem den Beginn der Einreichefristen für Wahlvorschläge bei den Proporzwahlen festgelegt. Wahlvorschläge für die Nationalratswahl können vom 3. April bis am 21. August 2023 bei der Staatskanzlei eingereicht werden, Wahlvorschläge für die Kantonsratswahlen vom 4. September bis am 22. Dezember 2023. Für die zeitgleich stattfindenden Majorzwahlen (also Ständerats- und Regierungswahlen) gelten jeweils die gleichen Einreichefristen.

Der Wahlkalender mit weiteren Details sowie eine Übersicht zu den Einreichefristen für Wahlvorschläge wurden heute ebenfalls im Amtsblatt publiziert unter publikationen.sg.ch – Amtliche Publikationen.