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Publiziert am 18.01.2022 15:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Corona

Die Regierung des Kantons St.Gallen erachtet eine Fortsetzung der Härtefallhilfen aus dem Jahr 2021 in der bisherigen Breite als nicht notwendig. Sie unterstützt jedoch den Entwurf für die Regelung der Härtefallhilfen 2022 im Grundsatz. Wie die anderen Ostschweizer Kantone lehnt der Kanton St.Gallen eine monatliche Abrechnung sowie eine monatliche Beitragslimite von 1,5 Prozent des Jahresumsatzes ab.

Die wirtschaftliche Situation präsentiert sich heute deutlich entspannter als zu Beginn des Jahres 2021. Nach den Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Sommer 2021 hat sowohl in der Wirtschaft, als auch auf dem Arbeitsmarkt eine rasche Erholung eingesetzt, die bis dato andauert. Lediglich vereinzelte Branchen sind nach wie vor von den staatlichen Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit tangiert.

Die Regierung stellt deshalb die Notwendigkeit einer Covid-19-Härtefallverordnung 2022, die in weiten Teilen die Härtefallhilfe des Jahres 2021 weiterführt, aus wirtschaftlicher Sicht in Frage. Weder die wirtschaftliche Situation und der Situation auf dem Arbeitsmarkt noch die pandemische Situation rechtfertigen es, weiter derart weitgehende, flächendeckende Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen mit Steuergeldern vorzusehen.

Vor diesem Hintergrund hätte sich die Regierung für 2022 kein flächendeckendes Unterstützungsprogramm für Unternehmen mehr gewünscht, sondern höchstens noch ganz gezielte Unterstützungsleistungen im Sinne einer echten Härtefallhilfe, wo dies im Einzelfall angezeigt ist, unter anderem für behördlich geschlossene Betriebe. Dennoch unterstützt sie im Grundsatz den Vorschlag des Bundes im Einklang mit den anderen Ostschweizer Kantonen.

Dass die Härtefallverordnung 2022 lediglich Umsatzeinbussen ab dem 1. Januar 2022 abdecken soll, begrüsst der Kanton St.Gallen. Ebenfalls unterstützt der Kanton St.Gallen grundsätzlich den Vorschlag des Bundes, dass lediglich Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden und vor der Krise (Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019) einen Jahresumsatz von mindestens 50'000 Franken hatten, von Härtefallgeldern profitieren können. Unternehmen, die nach dem 20. Oktober 2020 gegründet wurden, waren sich der herausfordernden Situation bewusst und haben Einbussen in Kauf genommen.

Wie die Regierungen anderer Ostschweizer Kantone lehnt die Regierung des Kantons St.Gallen eine monatliche Abrechnung sowie eine monatliche Beitragslimite von 1,5 Prozent des Jahresumsatzes ab.