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Publiziert am 03.01.2022 13:42 im Bereich Allgemein
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Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.

Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen folgen den Empfehlungen des BAG für eine Anpassung bei den Quarantänemassnahmen. Ab Mittwoch, 5. Januar 2022, treten folgende Änderungen bei der Kontaktquarantäne in Kraft:

  • In Quarantäne begeben müssen sich nur noch Personen, die im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder sehr engen Kontakt zur erkrankten Person hatten. Die Dauer der Quarantäne wird von zehn auf sieben Tage verkürzt.
  • Von der Quarantäne ausgenommen sind nur noch Personen, deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-19 erkrankt und genesen sind.
  • Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage.

Die Omikron-Variante führt schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, die diese Anpassungen bei den Quarantäneregelungen nötig machen. Mit der neuen Regelung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Das Contact Tracing des Kantons St.Gallen, das auch für die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden zuständig ist, wird weiterhin alle angesteckten Personen innert 24 Stunden nach Ansteckungsnachweis per SMS informieren. Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts müssen sich zwar nicht mehr in Quarantäne begeben. Ihnen wird aber nach wie vor empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken, in den sieben nachfolgenden Tagen nach Kontakt mit der positiv getesteten Person bei jedem Kontakt mit anderen eine Maske zu tragen sowie sich 4 bis 7 Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person testen zu lassen.