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Publiziert am 25.01.2022 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Test

Der Kanton St.Gallen folgt den Empfehlungen des Bundes und priorisiert ab nächster Woche die PCR-Testkapazitäten. Grund dafür ist der sehr hohe Testbedarf. Das bedeutet, dass am 28. Januar 2022 zum letzten Mal Ausbruchstestungen an Schulen durchgeführt werden. Ebenso beendet der Kanton die repetitiven Testungen in Firmen und der Verwaltung. Mit dieser Priorisierung möchte der Kanton sicherstellen, dass Personen mit Symptomen schnell eine PCR-Testmöglichkeit und das Resultat erhalten.

Wenn in einer Klasse zwei oder mehr Corona-Fälle gezählt werden, führt der Kanton St.Gallen mittels PCR-Tests Ausbruchstestungen durch. In den letzten Wochen ist die Anzahl Fälle stark gestiegen und somit auch das Testvolumen. In der Kalenderwoche 2 hat der Kanton Testungen bei rund 64 Klassen und in der Kalenderwoche 3 bei 166 Klassen durchgeführt.

Bisher gibt es keine wissenschaftlich belastbaren Daten dafür, dass in einer Phase mit sehr hoher Viruszirkulation das pandemische Geschehen mittels Ausbruchstestungen massgeblich beeinflusst werden kann. Deshalb werden Ausbruchstestungen an Schulen per Ende Januar 2022 eingestellt.

Repetitive Tests in Firmen werden nicht mehr durchgeführt

Neben den Ausbruchstestungen an den Schulen führt der Kanton St.Gallen repetitive PCR-Testungen in Betrieben und Firmen durch. Zu den Hauptzielen davon gehört, Quarantänefälle aufgrund von engem Kontakt am Arbeitsplatz oder in der Freizeit zu vermeiden. Da seit Mitte Januar 2022 nur noch Personen aus dem gleichen Haushalt in Quarantäne müssen, ist dieses Ziel hinfällig geworden.

Im Kanton St.Gallen gibt es knapp 38'700 Betriebe mit rund 293'000 Beschäftigen. An den repetitiven Testungen nehmen aktuell aber nur 458 Betriebe teil. In der Kalenderwoche 2 wurden 3'302 Personen mit gepoolten PCR-Tests getestet. Angesichts dieser geringen Anzahl stuft der Kanton St.Gallen den Einfluss dieser repetitiven Testungen auf das pandemische Gesamtgeschehen als unwesentlich ein. Der Kanton stellt die repetitiven Testungen in Firmen und Betrieben sowie in der öffentlichen Verwaltung deshalb ebenfalls per Ende Januar 2022 ein.

Weitergeführt werden repetitive Testungen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Institutionen für Menschen mit Behinderungen und in sonderpädagogischen Einrichtungen, um die vulnerablen Bevölkerungsgruppen zusätzlich zur Impfung optimal zu schützen.