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Publiziert am 29.12.2021 09:31 im Bereich Allgemein

Mit dem Jahreswechsel tritt auch die revidierte kantonale Vollzugsverordnung über das Messwesen in Kraft. Damit erhalten die Eichmeister im Kanton St.Gallen eine zeitgemässe rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit.

Der Vollzug des Messwesens im Kanton St.Gallen wird durch fünf Eichmeister sichergestellt. Sie werden von der Regierung gewählt, sind jedoch selbständig erwerbend. Sie nehmen ihre Aufgaben in den politischen Gemeinden wahr, die jeweils einem von vier Eichkreisen zugeteilt sind.

Da die Eichmeister eine amtliche Funktion ausüben, ist eine rechtliche Grundlage nötig. Die Vollzugsverordnung über das Messwesen aus dem Jahr 2000 war in mehreren Punkten veraltet. Die Regierung hat das Regelwerk deshalb an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die überarbeitete Vollzugsverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Abgeschafft wird die Vereidigung der Eichmeister durch die zuständigen Kreisgerichte. Neu können die Vollzugsaufgaben eines Eichmeisters an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter übertragen werden. Dies entbindet den zuständigen Eichmeister grundsätzlich nicht von der Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sie bietet aber unter anderem die Gelegenheit, potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger einzuarbeiten.

Die Übertragung von hoheitlichen Vollzugsaufgaben darf nur mit Zustimmung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit erfolgen. Dieses prüft vor der Zustimmung, ob die potenziellen Nachfolgenden für die entsprechenden Arbeiten ausgebildet sind und die nötigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringen. Das Amt kann die Zustimmung nach den allgemeinen verwaltungs-rechtlichen Grundsätzen mit Auflagen und Bedingungen verbinden.

Die Eichmeister gewährleisten die korrekte Messung für Längenmessmittel, Raummasse, Gewichtstücke, Waagen, Messanlagen für Flüssigkeiten ausser Wasser und Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren. Ferner kontrollieren sie die Richtigkeit der Mengenangaben im Offenverkauf und auf Fertigpackungen sowie die korrekte Anwendung der Preisbekanntgabe für Grundpreise messbarer Waren wie beispielsweise vorverpackte Früchte oder Käseprodukte. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Mengenangaben von Waren zu erhalten. Zu den Kunden der Eichmeister zählen Privatpersonen, KMU, Grossfirmen und staatliche Amtsstellen, die Messmittel in der Produktion, im Handel und Geschäftsverkehr sowie zu Vollzugszwecken einsetzen.