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Publiziert am 17.12.2021 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Integration

Seit 2014 sind die spezifischen Integrationsmassnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden unter dem Dach der kantonalen Integrationsprogramme gebündelt. Ende November hat der Kanton St.Gallen eine Vereinbarung mit dem Bund für ein neues kantonales Integrationsprogramm unterzeichnet. Damit werden der Rahmen für die kommenden zwei Jahre festlegt und die bewährte Integrationsarbeit von Bund, Kanton und Gemeinden weitergeführt.

Die sogenannten kantonalen Integrationsprogramme (KIP) basieren auf einer Programmvereinbarung, die jeder Kanton einzeln mit dem Bund abschliesst. Sie sollen die Integrationsmassnahmen in den Kantonen und Gemeinden verstärken, Lücken schliessen und regionale Unterschiede ausgleichen. In den KIP werden daher Förderbereiche bestimmt, in denen spezifische Integrationsmassnahmen flächendeckend in der ganzen Schweiz umgesetzt werden sollen. Die KIP richten sich an die Gesamtheit der Migrantinnen und Migranten und laufen in der Regel über vier Jahre. Aktuell läuft die Umsetzung des zweiten KIP (2018–2021). Die Erneuerung des nächsten KIP (sogenanntes KIP 2bis) konnte mit dem Bund nun erfolgreich abgeschlossen werden. Dieses wird ab Anfang 2022 umgesetzt.

Finanzielle Kontinuität

 

Im Jahr 2019 haben sich Bund und Kantone auf die sogenannte «Integrationsagenda Schweiz (IAS)» geeinigt. Das Ziel der IAS ist es, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt und die Gesellschaft zu integrieren und damit ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu reduzieren. Um die IAS sowie verschiedene Pilotprogramme in die KIP zu überführen, ist das KIP 2bis ausnahmsweise auf zwei Jahre befristet. Ab 2024 ist wiederum eine reguläre vierjährige Laufzeit geplant. Mit dem KIP 2bis werden Kanton und Gemeinden auch in den nächsten zwei Jahren in acht Förderbereichen die spezifische Integrationsförderung umsetzen. Dabei verfolgt auch das KIP 2bis den Grundsatz, dass die spezifische Integrationsförderung ergänzend zur Regelstruktur (z.B. Schule, Sonderpädagogik oder Sozialhilfe) wirken soll. Wie bis anhin soll zudem auch in der kommenden Programmperiode der maximale Förderbetrag eingesetzt werden. Dieser beläuft sich auf total rund 3,4 Millionen Franken.

 

Geringfügige Anpassungen beim Fokus

 

Neben der Fortführung von Bewährtem wird der Fokus im KIP 2bis stärker auf die soziale Integration und den Diskriminierungsschutz gelegt, da dort der grösste Handlungsbedarf besteht. Zudem sollen generelle Schwerpunkte bei der nachhaltigen Sicherstellung der Zielgruppenerreichung sowie der Etablierung bestehender Projekte gesetzt werden.