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Publiziert am 09.12.2021 09:00 im Bereich Allgemein
Medien

Die Regierung des Kantons St.Gallen lehnt den Vorschlag des Bundesrates für eine Anpassung der Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen ab. Unbestritten ist die technologiebedingte Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf den heutigen Stand der Radiotechnologie. Den Zeitpunkt der Revision findet die Regierung jedoch unpassend. Zudem befürchtet sie eine Schwächung der Medien. Diese Position ist mit den Kantonen Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden abgesprochen.

Der Bundesrat nimmt das Ende der UKW-Verbreitung und die auslaufenden Konzessionen der Lokalradios zum Anlass, um per 2025 die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen anzupassen. Dazu hat er eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung in die Vernehmlassung gegeben.

Im Rahmen der UKW-Abschaltung und der Umstellung auf die digitale Verbreitung der Audiosignale (DAB+) entfallen die technischen Einschränkungen einzelner Versorgungsgebiete, sodass die Kategorie von Sendern mit Bewilligung, aber ohne Abgabeerträge, ersatzlos gestrichen werden soll. Pro Versorgungsregion soll es künftig nur noch einen Service-public-Veranstalter geben, der dafür Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe erhält. Die Versorgungsgebiete sollen neu entlang von Kantonsgrenzen definiert werden. Mit der Revision erhofft man sich die flächendeckende Sicherstellung von Regionalinformationen.

Auswirkungen auf die Medienvielfalt

Während die Regierung die technologiebedingte Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf den heutigen Stand der Radiotechnologie als sinnvoll erachtet, stuft sie den Zeitpunkt der Revision als ungünstig ein. Durch die noch ausstehende Volksabstimmung zum Massnahmenpaket des Bundes zugunsten der Medien sind noch viele Fragen ungeklärt.

Es ist zu befürchten, dass durch die Teilrevision die Medienvielfalt geschwächt werden könnte. Durch die Vergabe der Leistungsaufträge an ein einziges Unternehmen entstehen Wettbewerbsvorteile bei den gebührenfinanzierten Sendern und sie könnten andere verdrängen.

Demgegenüber ist aber zu unterstützen, dass im Rahmen der Teilrevision künftig auch kommerzielle Lokalradios in den grossen Ballungsräumen der Schweiz Geld aus der Medienabgabe erhalten sollen. Diese geplante Neuerung könnte die Medienvielfalt in den Regionen wiederum stärken.

Das vorgeschlagene Werbeverbot schwächt hingegen nicht gewinnorientierte Lokalradios. Im Kanton St.Gallen ist davon der St.Galler Stadt- und HSG-Ausbildungssender toxic.fm betroffen. Das Werbeverbot beeinträchtigt unternehmerisches Handeln sowie die Praxisnähe der Medienausbildung.

Neueinteilung nach Kantonsgrenzen kritisch

Die neue Einteilung der Versorgungsgebiete nach Kantonsgrenzen sowie der Verzicht auf Überlappungen dieser Gebiete ist kritisch zu betrachten, da sie nicht dem Konsumverhalten der betroffenen Bevölkerung entsprechen. Gerade entlang von Kantonsgrenzen interessieren sich die Menschen immer auch für das Geschehen im Nachbarkanton. In der Ostschweiz trifft dies insbesondere auf die Regionen Wil, Werdenberg-Sarganserland und Gaster im Kanton St.Gallen oder auf den ganzen Kanton Thurgau zu. Es ist deshalb sinnvoll, dass über diese Regionen mehrere Veranstalter aus unterschiedlichen Blickwinkeln berichten.

In diesem Sinne lehnt die Regierung die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung ab. Diese Position hat sie mit den Kantonen Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden abgesprochen.