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Publiziert am 15.12.2021 10:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Corona

Der Bundesrat hat wegen der hohen Anzahl Corona-Hospitalisationen neue nationale Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Die Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen. Sie sprechen sich für die Variante 1 (2G-Regel) aus.

Aufgrund der kritischen epidemiologischen Lage und der Situation an den Spitälern mit der hohen Belegung der Intensivpflegestationen hat der Bundesrat vergangene Woche zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in eine Konsultation gegeben.

Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen würde geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, ist zusätzlich ein negativer Test nötig (2G-plus-Regel). In der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann. Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit einer Home-Office-Pflicht und der Beschränkung privater Treffen.

Kantone sprechen sich für Variante 1 aus

Die Regierungen der Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sind sich einig, dass die Massnahmen verstärkt werden müssen. Die Kantone teilen die Meinung des Bundesrats, dass bei geimpften oder genesenen Personen das Risiko eines schweren Verlaufs der Infektion und damit das Risiko eines Spitalaufenthalts kleiner ist als bei nicht-geimpften Personen.

Die Ostschweizer Regierungen sprechen sich daher für die Variante 1 aus. Die Kantone befürworten insbesondere die weitgehende Einführung der 2G-Regel mit Masken- beziehungsweise Sitzpflicht, namentlich in der Gastronomie. Für die Ausübung kultureller und sportlicher Aktivitäten sollen aber gewisse Ausnahmen von der Masken- beziehungsweise Sitzpflicht bestehen bleiben. Bei faktischen Teilschliessungen erachtet die Regierung des Kantons St.Gallen entsprechende Härtefallregelungen als angezeigt.

Home-Office-Pflicht wird unterstützt

Die Kantone befürworten zudem die Einführung einer Home-Office-Pflicht. Die Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen wird befürwortet. Diese sind aus der Sicht der Kantone aber nicht kontrollier- und durchsetzbar. Abgelehnt wird jedoch die Einführung von Fernunterricht an Universitäten und Hochschulen.

Testkosten: Übernahme umstritten

Die Ostschweizer Regierungen stellen sich mit Ausnahmen des Kantons St.Gallen auch hinter die weitreichende Testkostenübernahme des Bundes, die vom eidgenössischen Parlament beschlossen worden ist. Künftig sollen die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden sollen Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen.

Der Kanton St.Gallen lehnt die Übernahme der Testkosten weiterhin ab. Für den Kanton St.Gallen steht die Steigerung der Impfquote im Fokus.

Anpassungen bei der Einreise erwünscht

Das kürzlich eingeführte Testregime, das auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat hat deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes befragt. Die Ostschweizer Regierungen begrüssen diese Anpassungen. Diese sehen vor, dass geimpfte und genesene Personen nach der Einreise nur noch einen Covid-19-Test machen müssen und dass Personen bei der Einreise in die Schweiz auch einen Antigen-Schnelltest (Gültigkeitsdauer 24 Stunden) vorweisen können.Aufgrund der kritischen epidemiologischen Lage und der Situation an den Spitälern mit der hohen Belegung der Intensivpflegestationen hat der Bundesrat vergangene Woche zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in eine Konsultation gegeben.