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Publiziert am 05.11.2021 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Schule

Die Weisungen zur Maskenpflicht in der Volksschule und der Sekundarstufe II werden nicht verlängert. Ab dem 8. November 2021 fällt damit die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II sowie für die Erwachsenen in der Volksschule und auf der Sekundarstufe II wie geplant ersatzlos weg. Die Regierung lockert zudem die Quarantänebestimmungen in der Volksschule, für die Sekundarstufe II gelten sie weiterhin.

Die Regierung begrüsst den Entscheid des Bildungsrates, die befristete Maskenpflicht in der Volksschule und der Sekundarstufe II ab dem 8. November 2021 ohne Verlängerung auslaufen zu lassen. Der Bildungsrat stützte sich bei seinem Entscheid einerseits auf die tiefe Zahl der Neuansteckungen an den Schulen seit den Herbstferien. Diese ist nicht mit der Ansteckungszahl nach den Sommerferien zu vergleichen. Andererseits stützt sich der Bildungsrat auf die Erkenntnisse aus dem Austausch zwischen Fachpersonen aus Medizin und Bildung. Demzufolge infizieren sich Kinder zwar, werden aber kaum krank. Sie leiden jedoch stark unter den Auswirkungen der Massnahmen im schulischen Alltag. Für den Bildungsrat hat der reibungslose Präsenzunterricht oberste Priorität. Im Einklang mit den medizinischen Fachpersonen sieht er die Verantwortung für die Bewältigung der Pandemie bei den Erwachsenen und nicht bei den Kindern. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sollen darum weitestgehend von Massnahmen ausgenommen werden. Die Maske kann weiterhin freiwillig getragen werden.

Keine Quarantäne für Klassen der Volksschule

Vor diesem Hintergrund lockerte die Regierung die Quarantänebestimmungen für die Volksschule (Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen von Kindergarten bis Sekundarstufe I, einschliesslich Sonderschulen). So findet neu auch bei einer positiven Testung von zwei oder mehr Personen in einer Klasse in der Volksschule weiterhin Präsenzunterricht statt. Die kommunale Stelle würde für die Klasse und die involvierten Lehrpersonen in diesem Fall eine 10-tägige Maskentragepflicht verfügen, gerechnet ab dem Auftreten des letzten positiven Falls. Die Zeit ausserhalb des Unterrichts müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen mit engem Kontakt zu positiv getesteten Personen in Quarantäne verbringen.

In der Volksschule findet ebenfalls kein klassenbezogenes Contact Tracing mehr statt. Das Kantonsarztamt entscheidet aufgrund der konkreten Umstände im Einzelfall, ob in einer Schule oder Klasse, in der Personen positiv auf Covid-19 getestet wurden, eine Ausbruchstestung erfolgt.

Impfung für Erwachsene und für die Jugendlichen der Sekundarstufe II

Die Gefährdung der Altersgruppe auf Sekundarstufe II (16 bis 20 Jahre) folgt in einem fliessenden Übergang derjenigen der erwachsenen Bevölkerung. Zur erfolgreichen Bewältigung der Pandemie und für den reibungslosen Präsenzunterricht wird den Lehrpersonen aller Stufen ohnehin, aber auch den Jugendlichen dieser Stufe die Impfung empfohlen. Auf Sekundarstufe II gelten weiterhin die üblichen Quarantänebestimmungen und das klassenbezogene Contact Tracing wird weitergeführt.