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Publiziert am 05.11.2021 10:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Impfung

Der Kanton St.Gallen beginnt am 15. November mit den Booster-Impfungen. In den Betagten- und Pflegeheimen wird die Impfung von mobilen Teams durchgeführt. Alle anderen Personen über 65 Jahre können sich ab dem 8. November auf www.wir-impfen.ch oder in ihrer Hausarztpraxis für eine Auffrisch-Impfung anmelden. Spitalmitarbeitende und Mitarbeitende in Betagten- und Pflegeheimen, die besonders exponiert sind, haben die Möglichkeit nach einer Beratung im personalärztlichen Dienst eine Booster-Impfung zu erhalten.

Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfehlen eine Auffrisch-Impfung für alle Personen ab 65 Jahren, deren Zweitimpfung länger als 6 Monate zurückliegt. Im Fokus stehen insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Betagten- und Pflegeheimen sowie Hochbetagte. Der Schutz der unter 65-Jährigen ist nach wie vor sehr gut. Aus epidemiologischer Sicht muss der Fokus weiterhin auf einer hohen Durchimpfungsrate und der Durchführung von Erstimpfungen liegen.

Mobile Impfteams unterwegs in Betagten- und Pflegeheimen

In den Betagten- und Pflegeheimen wird wie schon die Erst- und Zweitimpfung auch die Booster-Impfung von mobilen Impfteams durchgeführt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und die Abläufe sind gut eingespielt. Geplant ist der Einsatz von drei mobilen Impfteams mit dem Ziel, alle Bewohnenden in Betagten- und Pflegeheime vor Weihnachten geimpft zu haben. Die Institutionen wurden letzte Woche darüber informiert, dass sie entsprechende Vorbereitungen treffen sollen.

Auffrisch-Impfungen in Impfzentren und Hausarztpraxen

Alle anderen Personen über 65 Jahre können sich über www.wir-impfen.ch für eine Auffrisch-Impfung in einem Impfzentrum anmelden. Auch Arztpraxen werden Booster-Impfungen anbieten. Der Kanton St.Gallen bezahlt den impfenden Ärztinnen und Ärzten neu 50 Franken statt wie bisher 30 Franken. Damit reagiert der Kanton auf die national ausgehandelte Impfpauschale von 16.50 Franken, welche nicht kostendeckend ist und anerkennt die wichtige Rolle der Ärzteschaft in der Impfkampagne.

Zur Zeit wird das IT-Tool www.wir-impfen.ch für die Anmeldung zur Booster-Impfung angepasst. Eine Anmeldung ist ab dem 8. November möglich.