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Publiziert am 25.11.2021 09:06 im Bereich Allgemein
Symbolbild: Maske in Schulen

Der Bildungsrat verfügt erneut die Maskenpflicht in den Schulräumen. Die Maskenpflicht gilt ab Freitag, 26. November 2021 und ist unbefristet. Sie gilt für alle Lehrpersonen und weiteren Erwachsenen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Volksschul-Oberstufe und der Sekundarstufe II. Ausschlaggebend für den Entscheid waren die zahlreichen isolations- oder quarantänebedingten Ausfälle von Lehrpersonen sowie der Austausch mit Expertinnen und Experten.

Der Bund verzichtet auf eine schweizweite Verschärfung der Massnahmen und hat die Kantone aufgefordert, die regional notwenigen Massnahmen zu ergreifen. Die St.Galler Regierung hat verschiedene Aufträge an die zuständigen Stellen erteilt, diese aufzugleisen. Sie wird diese beschliessen und kommunizieren, wenn dies die Lage erfordert. Mit dem Entscheid, die Maskenpflicht an den Schulen erneut einzuführen, reagiert der Bildungsrat auch auf die ansteigende Anzahl der Neuansteckungen an den Schulen. Es handelt sich um dieselben Massnahmen, die bereits bis nach den Herbstferien Gültigkeit hatten.

Massnahmen entlasten Schulbetrieb

Dem Entscheid vorausgegangen war ein Austausch des Präsidenten des Bildungsrates und Vorsteher des Bildungsdepartements mit der Kontaktgruppe COVID-19. Diese setzt sich zusammen aus Vertretungen des Verbands St.Galler Volksschulträger (SGV), des Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter St.Gallen (VSLSG), des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (KLV), des Verbandes Personal öffentlicher Dienste (VPOD) sowie des Kantonsarztamtes, des Bildungsrates und des Bildungsdepartements. Viele Schulen bekunden vermehrt Mühe, den Unterricht aufrecht zu erhalten, da zahlreiche Lehrpersonen isolations- oder quarantänebedingt ausfallen. Der Markt für Stellvertretungen ist ausgetrocknet, was zu Personalengpässen führt. Mit einer erneuten Maskenpflicht kann die Anzahl Personen in Isolation oder Quarantäne reduziert und damit der Schulbetrieb entlastet werden. Die Massnahmen gelten unbefristet und werden dem Verlauf der Pandemie angepasst. Keine generelle Maskenpflicht besteht weiterhin für Schülerinnen und Schüler in Kindergarten und Primarschule.

Sportunterricht ohne Maske, Lager mit Test

Keine Maskenpflicht besteht im Sportunterricht. Allerdings sind Kontaktsportarten in Innenräumen verboten. Schullager können grundsätzlich durchgeführt werden, jedoch wird empfohlen die Teilnehmenden einem vorgängigen PCR-Test zu unterziehen. Über die Durchführung von Elternbesuchstagen entscheidet der Schulträger.